Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
Die Bauordnungen der Bundesländer haben die Sicherheit von Bauwerken zum Ziel. Um diese zu gewährleisten, kann es notwendig sein – zusätzlich zu den Produkteigenschaften – Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen zu regeln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich wichtige Eigenschaften einer baulichen Anlage erst aus dem Zusammenwirken verschiedener Bauprodukte ergeben. Als Anwendungsregel für diese sogenannten Bauarten kann die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) nationale oder europäische Produktregelungen flankieren.
Gallerie
Die allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt seit Juli 2017 die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Bauarten. Sie kann beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragt werden. Eine aBG wird in der Regel für fünf Jahre gewährt und kann danach auf Antrag um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Fachwissen zum Thema
BauNetz Wissen Glas sponsored by:
Saint-Gobain Glass Deutschland