Betretbare Verglasungen

Betretbare Verglasungen sind Glaskonstruktionen, die nur zu Wartungs- und Reinigungszwecken kurzzeitig betreten werden. Sie unterscheiden sich dahingehend prinzipiell zu begehbaren Verglasungen nach DIN 18008-5: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen, die planmäßig als Verkehrsfläche begangen werden können. Nach DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung sind sie Arbeits- und Instandhaltungswege.

Bei Horizontalverglasungen, die für Instandhaltungsmaßnahmen eine Sicherungsfunktion übernehmen, wird zwischen betretbar und durchsturzsicher unterschieden.
Betretbare Verglasungen dürfen zu Instandhaltungszwecken nur von besonders geschultem bzw. eingewiesenem Personal betreten werden.

Mit der Herausgabe der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (M VV TB), Ausgabe 2021/1, wurde DIN 18008-6 Zusatzanforderungen an zu Instandhaltungsmaßnahmen betretbare Verglasungen und an durchsturzsichere Verglasungen als letzter Teil der Normenreihe als Technische Baubestimmung mit aufgenommen. Sofern diese bauaufsichtlich durch die Bundesländer bereits umgesetzt wird, löst DIN 18008-6 dort die bislang geltenden Anforderungen nach der GS-BAU-18 Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit und Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten ab.

Betretbare und durchsturzsichere Verglasungen

Horizontalverglasungen, die bei Instandhaltungsmaßnahmen wie Reinigung und Wartung eine Sicherungsfunktion übernehmen, werden nach DIN 18008-6 in betretbar und durchsturzsicher unterschieden. Betretbare Verglasungen können für Instandhaltungsmaßnahmen, zu denen auch Reinigungsmaßnahmen zählen, betreten werden. Im Gegensatz dazu werden durchsturzsichere Verglasungen bestimmungsgemäß nicht betreten; sie liegen jedoch in der Nähe von Flächen, die für Instandhaltungsmaßnahmen betreten werden können. Dementsprechend gelten für betretbare Verglasungen höhere Anforderungen als für durchsturzsichere Verglasungen.

Entsprechend der aktuellen Ausgabe der DIN18008-6 ist der Sturz einer Person durch einen weichen Stoß mit dem Doppelreifen zu simulieren und eine anschließende Prüfung der Resttragfähigkeit vorzunehmen. Neben einem experimentellen Versuch kann dieser Nachweis analog absturzsichernder Verglasungen nach DIN 18008-4 auch rechnerisch erfolgen. Darüber hinaus ist bei betretbaren Verglasungen zusätzlich zu den üblichen statischen Einwirkungen in Übereinstimmung mit DIN 4426: Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung eine Einzellast von 1,5 kN verteilt auf 10 cm x 10 cm an ungünstiger Stelle anzusetzen. Konstruktiv gelten die gleichen Anforderungen wie an Horizontalverglasungen, wobei Drahtglas nicht verwendet werden darf. Der üblicherweise verwendete Glasaufbau mit Verbundsicherheitsglas aus teilvorgespanntem Glas hat sich erst seit etwa 15 Jahren am Markt etabliert.


Nachweise zur Stoß- und Resttragfähigkeit betretbarer Verglasungen

Betretbare Verglasungen dürfen nur von besonders geschultem bzw. eingewiesenem Personal betreten werden. Dabei darf jede einzelne Verglasung ausschließlich durch eine Person gleichzeitig betreten werden. Sofern experimentelle Nachweise zur Stoß- und Resttragfähigkeit nicht bei erhöhten Temperaturen geführt werden, kann die Betretbarkeit auf maximale Bauteiltemperaturen von beispielsweise ≤ 30°C beschränkt werden. Sind im Rahmen der Wartung auf den Verglasungen harte Gegenstände abzustellen, sind geeignete Zwischenlagen (z. B. Bohlenlagen, weiche Unterlagen wie Bautenschutzmatten etc.) vorzusehen. Beschädigte Verglasungen sind umgehend auszutauschen. Bis zum Austausch sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen, auch auf den Verkehrsflächen unterhalb der betroffenen Verglasungen, vorzunehmen. Diesbezüglich ist es vorteilhaft, eine entsprechende Nutzungsanweisung vorzuhalten. Die Verglasungen sollten als betretbare Verglasung gekennzeichnet und in regelmäßigen Abständen auf mögliche Beschädigungen überprüft werden.

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