Resttragfähigkeit
Unter Resttragfähigkeit versteht man ganz allgemein den Widerstand gegen vollständiges Versagen eines teilweise zerstörten Systems. Im Glasbau wird dieser Begriff insbesondere im Zusammenhang mit dem Tragverhalten von VSG/VG-Scheiben verwendet, bei denen durch Lasteinwirkung (oder Spontanbruch) bereits eine oder mehrere Scheiben zerstört wurden.
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Ein Nachweis der Resttragfähigkeit muss immer auf das jeweilige
Bauteil und die dort gewünschten Sicherheitsanforderungen
abgestimmt werden. So ist z.B. der Nachweis der Resttragfähigkeit
bei begehbarem Glas mit anderen Randbedingungen zu führen als bei
Überkopfverglasungen. Im Allgemeinen werden jedoch zum Nachweis der
Resttragfähigkeit eine oder mehrere Scheiben einer
Verbundglaseinheit bei abgeminderter Bemessungslast zerstört und
die Zeit bis zum vollständigen Versagen des Systems gemessen. Die
Resttragfähigkeit von VSG aus ESG ist - insbesondere bei reiner
Punktlagerung- sehr gering gegenüber der von VSG aus Floatglas und
VSG aus TVG. Die Resttragfähigkeit wird daher erheblich
von der Wahl der Glasart beeinflusst.
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