Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
Nach deutschem Baurecht müssen im Bauwesen verwendete Produkte den technischen Regeln der Bauregelliste entsprechen. Die darin aufgeführten Normen, Verordnungen und Richtlinien enthalten Anforderungen, die dazu dienen, Grundlagen für eine sichere Konstruktion zu schaffen. Dabei wird klar zwischen Produkt-, Anwendungs- und Prüfnormen unterschieden.
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Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Herstellung und Umsetzung von Bauprodukten und Konstruktionen kann die Einschaltung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) vorgeschrieben sein. Sie führen als unparteiliche Stellen nach den Bestimmungen der Landesbauordnungen im Übereinstimmungsnachweisverfahren die Prüfung von Bauprodukten durch, nehmen die Fremdüberwachung vor und erteilen Übereinstimmungszertifikate. Des Weiteren erteilen PÜZ-Stellen gegenüber den Herstellern und Anwendern den Nachweis, dass diese über die vorgeschriebenen Fachkräfte und Vorrichtungen zur Herstellung bestimmter Bauprodukte und Anwendungen bestimmter Bauarten verfügen. Außerdem überwachen sie bestimmte Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten und erteilen darüber hinaus allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse als Verwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauprodukte.
PÜZ-Stellen erfüllen dabei die Aufgaben im Bereich des
Bauordnungsrechts, welches durch in den Landesbauordnungen und den
auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen geregelt ist.
PÜZ-Stellen werden im „Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und
Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen“ veröffentlicht,
welches vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben
wird.
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