Alarmierung mit Signalgebern

Einfache akustische und optische Signalgeber können verwendet werden, wenn die Nutzerinnen und Nutzer eines Gebäudes das Gefahrensignal kennen und verstehen. Typische Anwendungsgebiete sind Schulen, Kitas Verwaltungsgebäude oder Arbeitsstätten.

Gallerie

Über eine oder mehrere Auslösestellen kann die Alarmierung aktiviert werden (schematischer Aufbau der Anlagen siehe Abbildung 1). Steuerung und Energieversorgung befinden sich in der Zentrale. Die Signalgeber werden in allen Bereichen des Gebäudes, in denen Personen alarmiert werden müssen, installiert. Der Alarmschallpegel soll den Umgebungsschallpegel um 10 dB(A) überschreiten. An Schlafplätzen muss der Alarmschallpegel mind. 75 dB(A) betragen.

Die Anordnung akustischer Signalgeber in den Fluren ist in vielen Fällen nicht ausreichend. Wenn nach Fertigstellung des Gebäudes festgestellt wird, dass der Alarmschallpegel in den Aufenthaltsräumen nicht ausreicht müssen Signalgeber in den Räumen nachgerüstet werden. Häufige Ursachen für unzureichende Alarmschallpegel sind:

  • stark schalldämmende Türen
  • mehrere Türen hintereinander wie z. B. bei Vorzimmern oder Waschräumen in WCs
  • erhöhter Umgebungsschallpegel im Raum
Eine starke Erhöhung der Signallautstärke in den Fluren bringt in der Regel nicht die gewünschte Wirkung und hat den unangenehmen Nebeneffekt, dass eine verbale Verständigung der Nutzer nicht mehr möglich ist und der ein oder andere Kollege lieber in das ruhigere Büro zurückgeht, als durch den schrill-lauten Flur das Gebäude zu verlassen.

Obwohl einfache Alarmierungsanlagen mit akustischen Signalgebern ohne Anforderungen an eine Branderkennung in vielen Gebäuden bauordnungsrechtlich erforderlich sind und auch installiert werden, gibt es noch keine Norm, die die technischen Anforderungen an diese Anlagen festlegt. Ersatzweise können der Planung die zutreffenden Teile der Normen VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, Teil 2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen oder VDE 0826-2 Überwachungsanlagen, Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen zugrunde gelegt werden.

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