Linienlagerung
Die am häufigsten verwendete Lagerungsart von Glas im Bauwesen ist die Linienlagerung bzw. linienförmige Lagerung. In den meisten Fällen, etwa bei Verglasungen in Pfosten-Riegel-Fassaden, wird in statischer Hinsicht eine freie Verdrehbarkeit über die Auflagerung (Navier-Lagerung) angenommen, gewährleistet durch die konstruktive Durchbildung. Im Bereich von Glasbrüstungen kommt hingegen eine Einspannung der Verglasung entlang der unteren Glaskante zur Anwendung.
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Bauaufsichtlich sind linienförmig gelagerte Verglasungen durch DIN 18008-2 - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen geregelt. Als Voraussetzung für die Annahme einer Linienlagerung gilt bei einem Glaseinstand von 10 mm eine maximale Durchbiegung der Unterkonstruktion von L/200 (L=Länge der gelagerten Glaskante). Linienförmig gelagerte Verglasungen können an zwei gegenüberliegenden Glaskanten oder an zwei benachbarten Rändern gelagert sein; mit der Lagerung werden die Druck- und Sogbeanspruchungen orthogonal zur Scheibenebene abgetragen. Vertikalverglasungen können auch an mindestens einer Seite mit ausreichender Einspanntiefe zur Sicherstellung einer Einspannung durchgehend linienförmig gelagert sein. Die Kombination von linienförmiger und punktförmiger Lagerung ist möglich; diese ist in DIN 18008-3 - Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen geregelt.
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Zu beachten ist, dass insbesondere kleinformatige, steife
Scheiben sehr empfindlich auf eine Verwindung der Unterkonstruktion
reagieren: durch diese Verformungen können Zwangsbeanspruchungen
entstehen, die beim Nachweis der Tragfähigkeit der Verglasung
berücksichtigt werden müssen.