Vertikalverglasungen
Im Glasbau stellen Vertikalverglasungen den häufigsten Anwendungsfall dar. Linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen sind in DIN 18008-2 Glas im Bauwesen bauaufsichtlich geregelt. Ihre Neigung darf maximal 10° gegenüber der Vertikalen betragen; ist der Neigungswinkel größer, handelt es sich um eine Horizontalverglasung. Die Verglasungen dürfen lediglich durch kurzfristige Einwirkungen aus Wind belastet werden.
Gallerie
Das Eigengewicht der Scheiben wird über Verklotzungen oder andere mechanische Halterungen abgetragen. Ist bei Vertikalverglasungen mit Anhäufungen von Schnee zu rechnen, wie z.B. bei Sheddächern, gelten die Anforderungen für Überkopfverglasungen. In Abhängigkeit von der Nutzung können jedoch zum Schutz von Verkehrsflächen oder vor dem Anprall von Personen (weicher Stoß) weiterführende Nachweise erforderlich sein. In diesen Fällen sind die besonderen Anforderungen für absturzsichernde Verglasungen zu erfüllen.
Vertikalverglasungen, die keine besonderen absturzsichernden
Funktionen übernehmen, sind für planmäßige Lasten wie Wind (DIN
EN 1991-1-4 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke),
klimatische Einwirkungen (bei Isolierverglasungen) und Eigengewicht
zu bemessen. Die statischen Nachweise sind entsprechend DIN 18008-1
zu führen. Für Verglasungen, deren Oberkante mehr als 4,00 Meter
über einer Verkehrsfläche liegt, gelten folgende konstruktive
Anforderungen:
- Monolithische Einfachverglasungen aus grob brechenden Glasarten (z.B. thermisch entspanntes Floatglas, Teilvorgespanntes Glas (TVG), etc.) und Verbundglas müssen allseitig gelagert sein
- Monolithische Verglasungen aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) und monolithisches Einscheibensicherheitsglas in Mehrscheiben-Isolierverglasungen, müssen einem Heißlagerungstest (ESG-H) unterzogen werden
Für den Nachweis der Tragfähigkeit ist bei der Ermittlung des Widerstandes gegen Spannungsversagen für Verglasungen ohne thermische Vorspannung der Beiwert zur Berücksichtigung der Konstruktionsart kc = 1,8 bzw. für thermisch vorgespannte Gläser kc = 1,0 zu wählen. Hiermit soll für die Bemessung von Gläsern ohne thermische Vorspannung die geringere Schadensfolge (höhere Resttragfähigkeit) bei Bruchversagen rechnerisch berücksichtigt werden.
Zwei- oder Dreischeiben-Isolierverglasungen aus thermisch entspanntem Floatglas, Teilvorgespanntem Glas, (heißgelagertem) Einscheibensicherheitsglas und Verbundsicherheitsglas (VSG) aus vorgenannten Glasarten, welche nur durch Wind (charakteristischer Wert der Windlast: 0,8 kN/m²), Eigengewicht und klimatische Einwirkungen belastet werden, allseitig linienförmig gelagert sind und geometrische Grenzen nicht überschreiten (Scheibenflächen ≤ 1,6 m², Scheibendicken > 4 mm, Differenz der Scheibendicken ≤ 4 mm, Scheibenzwischenraum ≤ 16 mm), können für Einbauhöhen bis 20 m ohne rechnerischen Nachweis verwendet werden.
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