Aufzugverglasungen
Bei der Planung gläserner Fahrzeugkabinen und Schachteinhausungen von Aufzügen sind neben architektonisch-ästhetischen Gesichtspunkten vor allem Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen, die in einer Vielzahl von unterschiedlichen Regelwerken definiert sind.
Gallerie
Allgemeine Vorgaben
Grundsätzlich gilt, dass alle Verglasungen aus
Verbund-Sicherheitsglas (VSG) bestehen müssen. Hiervon ausgenommen
sind im Fahrkorb verwendete Glasverkleidungen bzw. Spiegel. Diese
müssen die Anforderungen von Anhang C der Pendelschlagnorm DIN EN
12600 an Typ B oder C erfüllen, d.h. beim Bruch entweder
VSG-typisch (B) oder ESG-typisch (C) brechen.
Verglaste Schachtwände
Verglasungen von Schachtwänden
müssen die Anforderungen der Glasbaunorm DIN 18008 erfüllen. Falls
die Glaselemente auch eine absturzsichernde Funktion übernehmen,
müssen diese entsprechend DIN 18008-4 bemessen werden. Zusätzlich
sind die Verglasungen und deren Befestigungen für eine statische
horizontale Kraft von 1 kN (verteilt auf eine Fläche von 0,3 x 0,3
m) an maßgeblicher Stelle nachzuweisen. Die elastische Verformung
ist dabei auf 15 mm zu beschränken.
Verglaste Schacht- und Fahrkorbtüren
Verglaste Türelemente sind hinsichtlich ihrer absturzsichernden
Wirkung nachzuweisen. Entsprechend DIN EN 81-20, Abs. 5.3.5.3.4,
dürfen die Verglasungen nicht brechen. Des Weiteren müssen
Verglasungen in Schachttüren die maßgebenden
Brandschutzbestimmungen erfüllen. Außerdem ist das
Verformungsverhalten der Verglasungen für vertikal und horizontal
wirkende statische Einzelkräfte (horizontal: 0,3 kN, verteilt auf
eine runde oder quadratische Fläche von 5 cm²; vertikal: 1,0 kN,
verteilt auf eine runde oder quadratische Fläche von 100 cm²) zu
überprüfen. Während in horizontaler Lastrichtung die elastische
Verformung auf max. 15 mm begrenzt ist, darf durch die vertikale
Belastung die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Tür nicht
beeinflusst werden.
Verglasungen von Fahrkorbwänden und -dächern
Verglaste Fahrkorbwände sind hinsichtlich ihrer absturzsichernden
Wirkung nachzuweisen. Entsprechend DIN EN 81-20, Abs. 5.4.3.2.3,
dürfen die Verglasungen nicht brechen. Die Prüfungen sind bei
allseitig linienförmig gelagerten ebenen Glasscheiben für gewisse
Glasformate und Glasaufbauten nicht erforderlich. Die Mindestdicken
der Gläser werden in Abhängigkeit eines sogenannten „Innkreises“
festgelegt (prinzipiell entspricht dies der maximalen Stützweite).
Fahrkorbwände mit Glasflächen, deren Unterkanten weniger als 1,10 m
vom Fußboden entfernt sind, müssen in einer Höhe zwischen 0,90 und
1,10 m einen Handlauf haben, der unabhängig vom Glas befestigt ist.
Verglasungen in Fahrkorbdächern müssen zusätzlich den Anforderungen
nach Abschnitt 5.4.7 der DIN EN 81-20 entsprechen.
Verglasungen in Fahrkorbwänden müssen einer vom Inneren des
Fahrkorbs nach außen an beliebiger Stelle vertikal auf eine runde
oder quadratische Fläche von 5 cm² einwirkenden gleichmäßig
verteilten statischen Kraft von 0,3 kN standhalten, ohne dass eine
elastische Verformung von mehr als 15 mm auftritt. Außerdem darf
eine vom Inneren des Fahrkorbs nach außen an beliebiger Stelle
vertikal auf eine runde oder quadratische Fläche von 100 cm²
gleichmäßig verteilt angreifende Kraft von 1 kN zu keiner
dauerhaften Verformung größer als 1 mm führen.
Wichtige Regelwerke für Aufzüge
- Europäische Aufzugsrichtlinie 95/16/EG (bis zum 19.04.2016); Europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU (ab dem 19.04.2016)
- DIN EN 81 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau
von Aufzügen
Teil 1: Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge
Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge (beide gültig bis September 2017) - DIN EN 81-20 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Aufzüge für den Personen- und Gütertransport - Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge (gültig ab September 2017)
- DIN 15306 Aufzüge - Personenaufzüge für Wohngebäude - Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße
- DIN 15309 Aufzüge - Personenaufzüge für andere als Wohngebäude sowie Bettenaufzüge - Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße
- DIN 18008 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln
- ggfs. VDI 2566 Schallschutz bei Aufzuganlagen
- ggfs. DIN 18040 Barriefreies Bauen
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