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Honorarermittlung
Die Honorarermittlung in Planungsbüros erfolgt auf Grundlage der aktuellen Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI). Sie bezieht sich auf die Baukosten und die beauftragten Leistungsphasen des jeweiligen Projekts sowie mögliche Zusatzleistungen. So wird sichergestellt, dass planerische Leistungen verhältnismäßig gleichwertig bezahlt werden.
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