Höhenüberdeckung
Dachschiefer
sind für alle Deckarten überdeckend zu verlegen. Das heißt, dass
innerhalb eines Gebindes jeder Schieferstein teilweise von seinem
Nachbarn überlagert (Seitenüberdeckung) und zusätzlich jede
Schieferreihe vom darüber liegenden Gebinde
leicht verdeckt wird (Höhenüberdeckung). So ist das Dach mit
Schiefer
geschützt vor Regenwasser.
Die geforderten Mindesthöhen- und Mindestseitenüberdeckungen
variieren je nach Deckart und Format. Bei der Altdeutschen
Deckung in normalem und stumpfen Hieb
betragen Höhen- und Seitenüberdeckung zum Beispiel 29% der
Steinhöhe, mindestens jedoch 5 cm.
Es gibt wenige Ausnahmen von nicht überdeckend verlegten
Schieferdächern, z.B. bei einem Wohnhaus im luxemburgischen Biwer.
Dort hat der Architekt eine Symmetrische Deckung, die
eigentlich nur an Fassaden ausgeführt werden darf, auf das Dach
verlagert. Für diesen Einsatz erhielt sie ein komplett
wasserdichtes Unterdach aus einer Kunststoffbahn (siehe
Objektbericht Wohnhaus in Biwer).
Gallerie
Fachwissen zum Thema
Bauwerke zum Thema
Rathscheck Schiefer und Dach-Systeme, Mayen | Kontakt 02651 955 0 | www.rathscheck.de