Sprengwirkungshemmung

Explosionshemmende Verglasungen zielen darauf ab, Stoßwellen und Splitterflug zu verhindern. Sie bestehen meist aus Verbundglas, da monolithische Scheiben bei Bruch ein hohes Risiko hinsichtlich Bruchsplitterabgang darstellen. Ein gewollter Glasbruch von Verbundglas ermöglicht die Energiedissipation und schützt die statische Unterkonstruktion. Dies steht im Gegensatz zu einbruch- und beschusshemmenden Verglasungen, die auf dicke Glaslaminate setzen. Wichtig ist, dass das Glas nicht aus der Halterung gerissen wird, was bspw. durch Verkleben im Rahmen verhindert werden kann.

Gallerie

Der Widerstand von Verglasungen gegen Explosionen, auch Sprengwirkungshemmung genannt, wird durch die Normen DIN EN 13541: Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen Sprengwirkung (Bauprodukt) sowie DIN EN 13123: Fenster, Türen und Abschlüsse - Sprengwirkungshemmung: Anforderungen und Klassifizierung und DIN EN 13124: Fenster, Türen und Abschlüsse - Sprengwirkungshemmung; Prüfverfahren (Bauart) geregelt.

Sprengwirkungshemmende Verglasungen als Bauprodukt

DIN EN 13541 definiert hierzu vier Klassen (ER 1 bis ER 4) anhand des reflektierten Überdrucks, des Impulses und der Druckdauer. Die Prüfung erfolgt im Stoßrohrtest mit drei Probekörpern (900 mm x 1.100 mm). Eine Klassifizierung erfordert, dass keine durchgehenden Löcher oder Öffnungen am Rand entstehen. Die Zusatzbezeichnungen „S“ (splitternd) und „NS“ (nicht splitternd) geben an, ob Splitter abgegangen sind.

Aufgrund unrealistischer Testbedingungen (hinsichtlich Prüfkörperformat, Lagerung der Probekörper, etc.) sind die Ergebnisse nur begrenzt auf reale Anwendungen übertragbar. Beispielsweise erreicht eine Konstruktion mit zwei 6 mm dicken Floatglasscheiben und einer 1,52 mm PVB-Folie bereits die Klasse ER 1. Leistungssteigerungen können durch optimierte Rahmenkonstruktionen erzielt werden.

Sprengwirkungshemmende Verglasungen als Bauart

DIN EN 13123 und 13124 definieren die Anforderungen und Prüfverfahren für Bauarten. Die Normen sind jeweils in zwei Teile unterteilt, wobei der erste die Prüfung im Stoßrohr und der zweite Teil den Freilandversuch regelt. Während der Stoßrohrtest eine Detonation in größerer Entfernung simuliert, bewertet der Freilandversuch Nahdetonationen anhand von Sprengladung und Abstand. International hat sich der US-amerikanische Klassifikationsstandard GSA Security Criteria für sprengwirkungshemmende Bauarten als Regelwerk durchgesetzt.

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