Beschusshemmung
Der Beschusswiderstand von Verglasungen, auch
als Durchschusshemmung bekannt, wird in
Deutschland und Europa durch zwei zentrale Normenreihen geregelt.
In DIN EN 1063: Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung -
Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen
Beschuß sind die Anforderungen an die Verglasung selbst als
Bauprodukt definiert. DIN EN 1522: Fenster,
Türen, Abschlüsse - Durchschußhemmung - Anforderungen und
Klassifizierung und DIN EN 1523: Fenster, Türen,
Abschlüsse - Durchschußhemmung – Prüfverfahren
hingegen behandeln die Anforderungen an durschusshemmende Fenster
als vollständige Bauart. Neben diesen zivilen Standards gibt es
ergänzende militärische Regelwerke, die sich insbesondere durch die
verwendeten Waffen und Munition unterscheiden.
Gallerie
Klassifizierung in Widerstandsklassen
In DIN EN 1063 sind beschusshemmende Verglasungen in
sieben Widerstandsklassen (BR1 bis BR7) für Faustfeuerwaffen und
Gewehre sowie zwei zusätzliche Klassen (SG1 und SG2) für
Schrotflinten unterteilt. Die Tests erfolgen an quadratischen
Mustern mit einer Kantenlänge von 500 mm. Für die Klassifizierung
müssen drei Proben den Beschusstests standhalten. Dabei werden drei
Schüsse auf ein gleichseitiges Dreiecksfeld mit einer Kantenlänge
von 120 mm abgegeben. Art der Munition, Schussdistanz und
Platzierung variieren je nach Widerstandsklasse. Dringen
Glassplitter in den dahinterliegenden Splitterschutz ein, wird die
Verglasung mit der Kennzeichnung S (splitternd) eingestuft.
Bleibt der Splitterschutz intakt, erhält die Verglasung das Kürzel
NS (nicht splitternd).
Wie bei einbruchhemmenden Gläsern sind höhere Widerstandsklassen
bei beschusshemmenden Verglasungen nur mit dicken Glaslaminaten
realisierbar. Typischerweise werden asymmetrische Verbundgläser mit
mehreren Schichten und variierenden Folienstärken verwendet. So
erreicht etwa die Klasse BR6 NS eine Glasdicke von 73 mm, die durch
den Einsatz von Polycarbonat auf 42 mm reduziert werden
kann.
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