Sonnenschutz: UV-Durchlässigkeit
Ultraviolette (UV) Strahlung ist Teil des elektromagnetischen Spektrums, jenseits der noch sichtbaren violetten Strahlung. Sie befindet sich auf der linken (kurzwelligen) Seite des Spektrums.
Gallerie
Als Grenze zum sichtbaren Spektrum hin gilt der
Wellenlängenbereich von 380 nm bis 400 nm. Die kurzwellige Grenze
der UV-Strahlung liegt bei 10 nm. Üblicherweise wird zwischen den
folgenden UV-Strahlungen differenziert:
- UV-A Strahlung
Sie liegt im Wellenlängenbereich von 320 nm bis 400 nm. Sonnenstrahlung in diesem Bereich erreicht weitgehend unbehindert die Erdoberfläche
- UV-B Strahlung
Sie ist in einem Bereich von 280 nm bis 320 nm angeordnet und verursacht insbesondere in Höhenlagen Sonnenbrand (Erythembildung)
- UV-C Strahlung
Die sehr kurzwellige UV-C Strahlung liegt im Bereich von 200 nm bis 280 nm und erreicht nicht die Erdoberfläche. Sie erzeugt durch Photolyse des Luftsauerstoffs in 20 km bis 25 km Höhe die Ozonosphäre
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