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Lichtschranke

Lichtschranken bestehen aus einem Sender, der einen gebündelten Strahl sichtbaren oder unsichtbaren Lichts dauernd oder intermittierend aussendet sowie einem Empfänger, der diesen Lichtstrahl verarbeitet. Beide sind räumlich voneinander getrennt; der Lichtstrahl durchquert die zu überwachende Wegstrecke. Passiert ein Objekt die Lichtschranke, so wird der Lichtstrahl unterbrochen und Alarm ausgelöst.

Lichtschranken finden sich neben dem Intrusionsschutz auch in einer Reihe von anderen Anwendungen (Türsteuerung, Produktionstechnik u.a.) Für den Intrusionsschutz verwendet man zweckmäßig die mit unsichtbarem Infrarotlicht arbeitenden Lichtschranken. Zur Sicherung des Schließbereichs von Feuerschutzabschlüssen (Personenschutz) oder zur Durchfahrtsicherung von Feuerschutzabschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen dürfen nur spezielle Bauarten von Lichtschranken verwendet werden, die nicht auf Brandrauch ansprechen. Der VdS stellt Prüfzeugnisse für solche Geräte aus und führt eine Liste geeigneter Produkte.

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