Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen (V.05: 2020-03)
Merkblatt des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller
Das Bauen mit Glas findet immer weitere Verbreitung: Verkaufsgalerien und Passagen werden mit Glaswänden oder Glasböden ausgestattet. Glasdecken bringen Licht in Schulen, Krankenhäuser oder Kindergärten. Geschosshohe Fenster ersetzen in modernen Bürogebäuden die Außenwände. Wo müssen beim Bauen mit Glas Sicherheitsgläser eingebaut werden? Welche Regelungen sind zu beachten? Welche Glasarten sind zulässig? Darüber gibt das Merkblatt V.05 Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF) Auskunft.
Aufgrund überarbeiteter Regelwerke sowie neuer Erkenntnisse und Erfahrungen im Bereich Glasbau hat der Verband das Merkblatt V.05 jetzt aktualisiert. Neben der Auflistung und Beschreibung der einzelnen Sicherheitsgläser enthält es Einsatzempfehlungen für bestimmte Anwendungen im Bauwesen. Grundsätzlich sollte es immer dort eingebaut werden, wo ein Verletzungsschutz von Personen sinnvoll und notwendig ist. Dies gilt beispielsweise für Überkopfverglasungen in Glasdächern, bei Glaswänden, Umwehrungen, Geländern oder bei Fahrstuhlverglasungen. Jeder beschriebene Fall wird durch ein Beispielfoto verdeutlicht. Zielgerichtet lassen sich die jeweilige Mindestanforderung und die empfohlene bzw. nicht zulässige Glasart ablesen.
Darüber hinaus soll das Merkblatt die Anwender bei der praktischen Umsetzung der zahlreichen unterschiedlichen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen unterstützen. Zu den gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Sicherheitsgläsern zählen zum Beispiel die jeweils geltende Landesbauordnung (LBO), die Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder Verordnungen und Richtlinien über Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Schulbau oder Krankenhausbau. Zu den Normen und Richtlinien, die ebenfalls zu beachten sind, gehören etwa die Richtlinien für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen oder von absturzsichernden Verglasungen, aber auch die Richtlinien der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) und viele weitere mehr.
Das VFF-Merkblatt V.05 Einsatzempfehlungen für
Sicherheitsgläser im Bauwesen kann für 32 EUR über Webseite des
Verbandes bestellt werden (siehe Surftipps). Im Anhang steht eine
Leseprobe als Pdf-Datei zum Download bereit.
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