Glasecken
Wird die Verglasung im Eckbereich eines Gebäudes ohne Pfosten ausgeführt, handelt es sich um eine Ganzglasecke. Anders als die in Architekturmodellen häufig suggerierte, scheinbare völlige Durchsichtigkeit kommt diese Ausführung nur bei durchgehenden, hohen Verglasungen zur Geltung. Daher sollte sie nur dort zum Einsatz kommen, wo die Vorteile (Transparenz, Nutzen der Glasecken als gestalterisches Element) gegenüber den Nachteilen (Kosten, Ausführung, Bauphysik) überwiegen.
Gallerie
Üblicherweise wird die Glasecke mit einer Silikonverklebung ausgeführt. Eine Verklebung von Glas mit Glas erfolgt bei zugelassenen Structural-Glazing-Systemen aber nur flächig. Die statisch wirksame Verklebung einer Glasfläche mit einer Glaskante ist bisher nicht geregelt und muss daher für die Eckausbildung gesondert nachgewiesen werden. Zudem entsteht durch eine Ganzglasecke eine Wärmebrücke, deren Wirkung nur mit einem dichtstofffreien Falzraum reduziert werden kann. Wichtig ist dabei der Dampfdruckausgleich, z.B. über das obere oder das untere Profil, um Kondensatbildung zu vermeiden. Eine vollständige Füllung der Eckfugen mit Silikon führt zu einer erhöhten Wärmedurchlässigkeit.
Eine Ausführung mit gestuftem Isolierglas
ist in der Regel kostengünstiger und weniger toleranzempfindlich
als auf Gehrung geschnittene Glaskanten. Die Transparenz einer
Glasecke kann durch den Einsatz von punktförmig gelagerten Scheiben
gesteigert werden, insbesondere bei Einfachverglasungen. Anstelle
eines Eckprofils übernehmen über Eck angeordnete Punkthalter
die Aufgabe, Horizontal- und Vertikallasten in die
Unterkonstruktion abzutragen. Bei Punktlagerung ist die Ausführung
von Ganzglasecken konstruktiv einfacher, da das Eigengewicht der
Scheiben über die Punkthalter in die dahinter liegende
Tragkonstruktion abgetragen wird. Hier unterscheidet sich der
Eckbereich der Fassadenkonstruktion kaum vom Regelbereich und es
können auch komplizierte Geometrien durch den Zuschnitt der
Glasscheiben verwirklicht werden.
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