Bemessung von Glasecken
In Gebäudeecken treten im Vergleich zum Regelbereich einer Fassade erhöhte Windsogspitzen auf. Nach DIN EN 1991-1-4: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten erstreckt sich der Eckbereich eines Gebäudes über einen Bereich von 1,00 m < b/8 < 2,00 m (b: Gebäudebreite). Die Windsogspitzen übertreffen dort die Winddrucklasten um das Doppelte und sind normalerweise entscheidend für die Bemessung der Glasscheiben.
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Auch im Bereich von Gebäudeversprüngen kann es erforderlich werden, die erhöhten Windsogspitzen zu berücksichtigen. Bei vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden kann durch konstruktive Maßnahmen (Versperrung im Zwischenraum) eine Verringerung der Windsoglasten erreicht werden. Fugen im Eckbereich sollten derart ausgelegt sein, dass die Verformungen der Eckscheiben durch den Fugendichtstoff sicher aufgenommen werden können.
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