Durchdringungen von Dachabdichtungen
Gemäß der Flachdachrichtlinie ist eine Durchdringung „ein Bauteil, das die Abdichtung und ggf. weitere Bauteilschichten durchdringt, z.B. Rohrleitung, Geländerstütze, Ablauf.“ Klassische Elemente sind zudem Schornsteine, Antennenmasten, Absturzsicherungen oder Blitzschutzanlagen.
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Durch die Zunahme von extremen Wetterereignissen, Regen, Eis, Schnee, Hitze und dadurch bedingte hohe Temperaturbelastungen sind Flachdächer heute höheren Beanspruchungen ausgesetzt denn je. Hinzu kommen Bewegungen aus der Unterkonstruktion und die zunehmende Nutzung als Dachterrassen, für Begrünungen und Photovoltaikanlagen. Jede Schwächung des Flachdachsystems muss sehr sorgfältig geplant und ausgeführt werden – jede Durchdringung der Dachfläche, gleich ob durch Lichtkuppeln, Abflüsse oder Dunstrohre, stellt eine solche Schwächung dar.
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Nicht nur hinsichtlich des Schutzes des Gebäudes vor eindringender Feuchtigkeit, auch unter dem Aspekt des Energieverlustes durch eine Schwächung der Homogenität der Wärmedämmschicht sind jegliche Durchdringungen zunächst einmal grundsätzlich zu vermeiden. Da dies nur in Ausnahmefällen möglich sein kann, sollte die Anzahl der Durchdringungen auf ein Minimum reduziert werden. Das heißt beispielsweise, Leitungen zu bündeln, bevor diese über Dach geführt werden und sie in Sammelschächten zusammenzufassen. Dies sieht ebenso die Flachdachrichtlinie vor. In diesem Regelwerk, ebenso wie in der DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen sind Vorgaben zu Ausführung und Abständen von Dachdurchdringungen gemacht.
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Grundsätzlich sind Durchdringungen mittels Klebeflanschen, Dichtungsmanschetten, Klemmflanschen oder Flüssigabdichtungen auszuführen. Der Abstand zwischen den Durchdringungen und anderen Bauteilen muss mindestens 30 cm betragen, damit eine fachgerechte Ver- und Anarbeitung gewährleistet ist. Dieser Abstand ist grundsätzlich immer von der Flanschaußenkante zu messen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass diese Maßgabe z.B. im Bereich von Balkonentwässerungen oder bei Dunstrohren in unmittelbarer Attikanähe nicht ausreichend bzw. überhaupt nicht berücksichtigt wird. Auch eine Missachtung der Regel, Abdichtungen 10 bzw. 15 cm über die Oberkante des Dach-/Balkon-/Terrassenbelags zu ziehen, birgt in der Praxis ein hohes Schadenspotenzial.
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Im Bereich der Solar- und Klimaanlagen gibt es Lösungen, die ohne eine Durchdringung der Dachhaut auskommen. Für unvermeidbare Durchdringungen bieten die Hersteller von Abdichtungsbahnen verschiedene Formteile als Systemzubehör an.
Fachwissen zum Thema
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