Anforderungen an die Gründachabdichtung
Begrünungen auf Dachabdichtungen schützen diese vor thermischen und mechanischen Beanspruchungen aller Art. Die Abdichtungsbahnen müssen mit großer Sorgfalt verlegt und vor Aufbringen des Begrünungsaufbaus genau kontrolliert werden, damit Undichtigkeiten ausgeschlossen sind. Als Abdichtungsmaterial kommen sowohl Bitumen- als auch Kunststoff- oder Elastomerbahnen in Frage, aber auch ganzflächige Beschichtungen bzw. Flüssigabdichtungen sind möglich.
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Für alle Arten von Abdichtungsbahnen unter Begrünung ist die Wurzelfestigkeit nach DIN EN 13948: Abdichtungsbahnen – Bitumen-, Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen – Bestimmung des Widerstandes gegen Wurzelpenetration nachzuweisen. Ist auf einer nicht wurzelfesten Dachabdichtung ein Gründach geplant, wird das Aufbringen eines separaten Wurzelschutzes notwendig.
Ein Abdichtungsmaterial, das nach dem von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) entwickelten „Verfahren zur Untersuchung der Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dachbegrünungen” erfolgreich geprüft wurde, kann als wurzelfest angesehen werden. Es ist auch darauf zu achten, dass An- und Abschlüsse, Durchdringungen und Fugen wurzelfest ausgeführt sind. Im Bedarfsfall sind Bewegungsfugen von einer Begrünung freizuhalten und zugänglich auszubilden. Bei der Festlegung der An- und Abschlusshöhen ist die Höhe des Begrünungsaufbaus mit zu berücksichtigen.
Der Wurzelschutz ist abhängig von der Dachneigung und ist 5-10 cm im Randbereich über die Oberfläche des Substrats hochzuziehen, zu fixieren und vollflächig auch auf Bereichen ohne Begrünung, z.B. Kiesrand aufzubringen. Die Dachabdichtung bzw. die zusätzlich aufgebrachte Wurzelschutzschicht ist vor Aufbringen des Begrünungsaufbaus mit geeigneten Schutzlagen vor mechanischen Einwirkungen zu schützen. Meist bestehen diese Schutzplatten aus Kunststoffgranulat, Schaumstoff oder Kunstvlies.
Bei der Ausführung von Gründächern sind neben den Flachdach-Richtlinien die Dachabdichtungsnormen DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen und DIN 18195: Abdichtung von Bauwerken – Begriffe sowie die FLL-Richtlinien zu beachten.
Der Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) bietet eine Liste mit wurzelfesten Bahnen und Beschichtungen an, die die FLL-Prüfung bestanden haben (siehe Surftipps).
Fachwissen zum Thema
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