Primärenergiebedarf
Die Erstellung, der Betrieb und die Entsorgung von Gebäuden erfordern einen Energieaufwand, der sowohl mit Investitions- und Unterhaltskosten als auch mit Umweltbelastungen verbunden ist; dieser wird auch als Primärenergiebedarf bezeichnet. Der Energieeinsatz zur Konditionierung der Gebäude – der Bereitstellung von Wärme, Kälte und Licht – trägt hierbei den größten Anteil. Der Energieverbrauch für Heizung, Kühlung und Beleuchtung muss künftig reduziert bzw. ganz vermieden werden, um dem Gedanken des umweltbewussten Bauens Rechnung zu tragen. Dieser Ansatz kann nur dann einen Erfolg zeigen, wenn er in einer frühen Phase der Planung berücksichtigt und umgesetzt wird.
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Der rechnerisch ermittelte Primärenergiebedarf (QP) beschreibt die Energiemenge, die zur Deckung des Endenergiebedarfs benötigt wird. Dabei ist auch die zusätzliche Energiemenge zu berücksichtigen, die durch zeitlich oder örtlich vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Systems 'Gebäude' bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der eingesetzten Brennstoffe entsteht. Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfes wird der entsprechende Endenergiebedarf unter Berücksichtigung der beteiligten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor multipliziert. Der Primärenergiefaktor ist entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 folgendermaßen festgelegt: Heizöl 1,1; Erdgas/Flüssiggas 1,1; Steinkohle 1,1; Holz 0,2; Strom 2,0 (1,8 ab 2016); Solarenergie und Umgebungswärme 0.
Der Primärenergiebedarf kann als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien wie z.B. die CO₂-Emission herangezogen werden, da der gesamte Energieaufwand und nicht nur die innerhalb des Gebäudes benötigte Energie mit einbezogen wird. Er wird in der Regel als Jahresprimärenergiebedarf im Verhältnis zur Gebäudenutzfläche angegeben (kWh/m²a).
Neben den normativen und öffentlich-rechtlichen Anforderungen,
die in Form von Normen und Verordnungen vorliegen und Rechen- bzw.
Nachweisverfahren beinhalten, sind zusätzliche Planungsinstrumente
erforderlich. Diese sollten dem Architekten eine energetische
Beurteilung des Gebäudekonzeptes ermöglichen und auch den direkten
Vergleich mit anderen Objekten bzw. Konzepten gewährleisten.
Hierbei müssen gesamtenergetische Betrachtungen eine Rolle spielen,
die sowohl die baulichen als auch die anlagentechnischen Einflüsse
auf den Energieverbrauch – zukünftig auch die Erstellungs- und
Entsorgungsenergie – berücksichtigen und die im Energieausweis dokumentiert sind.
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