Beton: Festlegung nach Eigenschaften oder nach Zusammensetzung
Beton nach Norm lässt sich nach Eigenschaften oder nach Zusammensetzung festlegen. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, Standardbeton anzufordern. Relevant sind diese Kategorien vor allem bei der Bestellung von Transportbeton im Werk.
Gallerie
Beton nach Eigenschaften
Der Beton wird anhand der gewünschten Eigenschaften festgelegt.
Maßgeblich sind die grundlegenden Anforderungen an den Baustoff,
die je nach Bauaufgabe um zusätzliche Punkte ergänzt werden. Bei
dieser Art der Festlegung ist der Hersteller dafür verantwortlich,
dass der bereitgestellte Beton die geforderten Eigenschaften hat
und die entsprechenden Anforderungen erfüllt.
Grundlegende Festlegungen zu den Eigenschaften:
- Forderung zur Übereinstimmung mit DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
- Expositionsklassen und Feuchtigkeitsklasse
- Druckfestigkeitsklasse
- Konsistenzklasse
- Nennwert des Größtkorns der Gesteinskörnung
- Klasse des Chloridgehalts oder Art der Verwendung des Betons
- Bei Leichtbeton: Rohdichteklasse
- Bei Schwerbeton: Zielwert der Rohdichte
Zusätzliche Festlegungen umfassen unter anderem besondere Arten oder Klassen von Zement beziehungsweise Gesteinskörnungen, Luftgehalt, Frischbetontemperatur, Festigkeitsentwicklung, Wärmeentwicklung während der Hydratation oder Verzögerung des Ansteifens.
Beton nach Zusammensetzung
Die Zusammensetzung und die gewünschten Ausgangsstoffe des Betons
werden vorgegeben. In diesem Fall ist der Hersteller nur für die
Lieferung eines Betons in der gewünschten Zusammensetzung
verantwortlich, jedoch nicht für die Eigenschaften des Betons.
Diese müssen dann vor der Verwendung durch das bestellende
Bauunternehmen nachgewiesen werden.
Grundlegende Festlegungen zur Zusammensetzung:
- Forderung zur Übereinstimmung mit DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
- Zementart und Festigkeitsklasse
- Zementgehalt
- w/z-Wert oder Konsistenzklasse
- grundlegende Eigenschaften der Gesteinskörnung
- Art, Menge und Herkunft von Zusatzmitteln, Zusatzstoffen und Fasern
Zusätzliche Festlegungen umfassen unter anderem die Herkunft aller Ausgangsstoffe, weitere Anforderungen an die Gesteinskörnungen oder die Frischbetontemperatur.
Aufgrund der Vorteile für den Bestellenden hat sich in der Baupraxis die Festlegung des Betons nach Eigenschaften etabliert. Beton nach Zusammensetzung kommt nur in Einzelfällen auf ausdrücklichen Wunsch von Kundinnen und Kunden zum Einsatz. Werden auf der Baustelle dem Beton nach Eigenschaften Zusatzstoffe oder Zusatzmittel zugegeben, erlischt in der Regel die Verantwortung des Herstellers für die Konformität des Betons.
Standardbeton
Eine weitere Möglichkeit der Festlegung ist der Standardbeton nach
DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Dabei handelt es sich um einen Beton mit
einer weitgehend festgelegten Zusammensetzung, dessen Eigenschaften
in geringem Umfang bestimmt werden können. Diese Festlegung ist nur
bei bestimmten Druckfestigkeitsklassen möglich (≤ C16/20), der
Mindestzementgehalt ist entsprechend vorgegeben und es gibt
zahlreiche Beschränkungen. Standardbeton wird in Deutschland kaum
eingesetzt.
Hilfreich bei der Bestellung von Beton ist das Faltblatt
Transportbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 – kurz und
bündig des Bundesverbands der Deutschen Transportbetonindustrie
(siehe Downloads). Zudem bieten die meisten
Transportbetonunternehmen Informationen und Hilfestellungen für die
Festlegung von Beton an.
Fachwissen zum Thema
Deutsche Zement- und Betonindustrie vertreten durch das
InformationsZentrum Beton | Kontakt 0211 / 28048–1 | www.beton.org