Sichtbeton
Als Sichtbeton werden Betonflächen bezeichnet, deren Oberflächen sichtbar bleiben und an deren Aussehen besondere Anforderungen gestellt werden. Das Merkblatt Sichtbeton des DBV/VDZ legt dazu konkrete Sichtbetonklassen fest und erläutert die damit verknüpften Anforderungen. Die Planungshilfe gibt den aktuellen Stand des Wissens zu Planung, Ausführung und Beurteilung von Ansichtsflächen aus Beton wieder und sollte unbedingt Vertragsbestandteil sein.
Gallerie
Grundsätzlich sind folgende Kriterien beim Einsatz von Sichtbeton zu beachten:
- Genaue Leistungsbeschreibung
- Schalhautstruktur
- Materialauswahl - Farbgebung
- Bearbeitung der Betonoberfläche
- Erprobungs- und Referenzflächen
- Konstruktive Gestaltung
Zusammensetzung
Die Betonzusammensetzung muss eine gute Verarbeitbarkeit (kein
Entmischen oder Bluten beim Einbau und Verdichten) gewährleisten.
Zur Erzielung guter Sichtbetonflächen haben sich die folgenden
Regeln bewährt:
- Zementgehalt ≥ 300 kg/m³
- w/z-Wert ≤ 0,55, ggf. unter Verwendung eines verflüssigenden Zusatzmittels
- wegen der möglichen Farbbeeinflussung kein Restwasser und Restbeton verwenden
- niedrige Dosierschwankungen für alle Ausgangsstoffe einhalten; bereits geringe Schwankungen des w/z-Wertes können zu erkennbaren Helligkeitsunterschieden führen
- Herstellwerk und Ausgangsstoffe während der Bauausführung nicht wechseln
Herstellung von Sichtbetonflächen
Bei der Herstellung von Sichtbetonflächen kann die Oberfläche durch eine oder durch Kombination einer der folgenden Möglichkeiten gestaltet werden:
- Schalhaut als Gestaltungselement, z.B. sägeraue Brettschalung, Stahlschalung, Matrizen
- nachträgliche Bearbeitung, z.B. Auswaschen, Strahlen, steinmetzmäßige Bearbeitung
- farbige Gestaltung, z.B. mit Weißzement, farbige Gesteinskörnungen, Pigmente
Um sichtbare Betoniergrenzen zu vermeiden, sollte der Beton möglichst monolithisch eingebaut und verdichtet werden.
Optische Anforderungen und Beurteilungskriterien
Da an die Ansichtsflächen architektonisch-gestalterische Ansprüche gestellt werden, müssen die Anforderungen an das Aussehen im Leistungsverzeichnis so genau beschrieben werden, dass das Bauwerk / Bauteil nachträglich beurteilt werden kann. Zu empfehlen ist die Herstellung von ausreichend großen Musterflächen oder die Festlegung von Vergleichsbauwerken. Das Bauwerk / Bauteil sollte aus angemessener Entfernung beurteilt werden.
Bei den optischen Forderungen ist zu berücksichtigen, dass eine 100-prozentig gleichmäßige Farbtönung, Porenstruktur und porenfreie Ansichtsflächen herstellungstechnisch nicht erreichbar sind.
Erprobungs- und Referenzflächen
Bereits ab Sichtbetonklasse SB 2 wird im Merkblatt Sichtbeton das Anlegen einer oder mehrerer Erprobungsflächen empfohlen. Diese dienen dazu, die unter den tatsächlichen Randbedingungen der Baustelle herstellbare Qualität festzustellen, das technische Vorgehen zu entwickeln oder abzusichern, den erforderlichen Aufwand festzulegen und zu optimieren sowie das Personal einzuweisen. Als „Referenzfläche“ wird eine Erprobungsfläche bezeichnet, deren Oberflächenbeschaffenheit als verbindlicher Standard für die Abnahme vereinbart wird. Beurteilt werden dabei Faktoren wie Farbgleichheit, Porenbildung und Ebenheit im Bereich von Schalhautstößen (Grate, Versatz). Selbstverständlich ist bei der Beurteilung der spätere Betrachtungsabstand zu berücksichtigen sowie die Maßgabe, dass geringe Unregelmäßigkeiten in Textur und Farbton für Beton charakteristisch und Muster somit nicht toleranzfrei reproduzierbar sind.
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