Anforderungen an Dachabdichtungen
Die Voraussetzungen für ein dauerhaft dichtes und funktionstüchtiges Flachdach sind eine fach- und materialgerechte Planung, eine Ausschreibung, die eine eindeutige und unmissverständliche Beschreibung der Dachbahn in Bezug auf Qualität beinhaltet, die Ausführung durch einen qualifizierten, fachkundigen und erfahrenen Verleger, der sich zudem an die entsprechenden Herstellerrichtlinien und Fachregeln hält und nicht zuletzt eine regelmäßige Wartung des Flachdachs, die einmal jährlich erfolgen sollte.
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Seit Juli 2017 gilt die DIN 18531 in neuer Form: Als
„Dachabdichtungsnorm” umfasst sie neben den Vorgaben für nicht
genutzte Dächer auch die Regeln der zuvor in DIN 18195-5
behandelten genutzten Dächer. Sie ist wie folgt gegliedert:
DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen,
Loggien und Laubengängen
- Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
- Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
- Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung, Details
- Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
- Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge
Dachbahnen, egal ob frei bewittert, bekiest oder begrünt, unterliegen unterschiedlichen mechanischen, thermischen, chemischen und biologischen Beanspruchungen sowohl der Dachoberfläche als auch der gesamten Konstruktion. Die grundsätzlichen Anforderungen an Dachabdichtungen und Abdichtungsstoffe für die Ausführung genutzter und nicht genutzter Flachdächer sind in DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer geregelt.
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Geltungsbereiche
Nicht genutzte Dächer definiert die Norm als flache oder geneigte Dachflächen, die nur zum Zwecke der Pflege, Wartung und allgemeinen Instandhaltung begangen werden. Ebenso zählen Dächer mit extensiver Begrünung dazu. Unter genutzten Dächern versteht die Norm begehbare Flächen wie Dachterrassen oder Gehwege sowie Dachflächen mit intensiver Begrünung mit Anstaubewässerung von bis zu 100 mm. Der Bebauung von Dächern mit Solaranlagen und haustechnischen Anlagen widmet sich die DIN 18531 ebenfalls: Mit der Regelung für „Dächer mit besonderer Form der Nutzung” sollen Beschädigungen an der Abdichtung durch nachträgliche Aufbauten vermieden werden. Dachdeckungen, Unterdächer, Beschichtungen, Versiegelungen, keramische Beläge sowie wasserundurchlässige Bauteile fallen nicht in den Geltungsbereich der Norm.
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Anwendungsklassen nach DIN 18531
Nach DIN 18531-1 wird die Qualität der Flachdachabdichtung in zwei Klassen unterteilt, die sogenannten Anwendungskategorien K1 und K2. Anwendungskategorie K1 gilt für Standardausführungen, an die übliche Anforderungen gestellt werden. Dächer dieser Anwendungsklasse sollten ein Mindestgefälle von 2% aufweisen, können aber auch, sofern die Abdichtung den Anforderungen der Anwendungsklasse K2 entsprechen, ohne Gefälle geplant werden. Anwendungskategorie K2 gilt für Dachabdichtungen, an die erhöhte Anforderungen gestellt werden wie z.B. Hochhäuser, höherwertige Gebäudenutzung oder Dächer mit erschwertem Zugang oder Dächer mit technischen Anlagen wie z.B. Solaranlagen. Hier ist ein Mindestgefälle von 2% zu planen, Kehlen sollten mindestens 1% Gefälle aufweisen. Intensiv begrünte Dächer mit einer Anstaubewässerung bis 100 mm bilden eine Ausnahme. Daraus lässt sich ableiten, je größer die Dachneigung und hochwertiger die Abdichtung, desto höher die Qualitätsstufe.
Fachwissen zum Thema
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