Bauarten und Nutzungen von Flachdächern
Grundsätzliches, Unterscheidung und Kategorien
Als Flachdächer werden Dachflächen mit einer Neigung unter 5° bezeichnet, die anstelle einer Dachdeckung eine Dachabdichtung haben. Sie sollten mit einem Mindestgefälle von 2% (gem. DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze oder auch DIN 18532: Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton) ausgeführt werden, da es ansonsten zu Schäden kommt, wie die Praxis gezeigt hat.
Gallerie
Dächer mit geringerer Neigung sind Sonderkonstruktionen, für die besondere Maßnahmen erforderlich sind. Im Vergleich zu geneigten Dächern haben Flachdächer mit Abdichtungen einige Vorteile: Das Eigengewicht der Dachhaut ist gering, und darunter liegende Räume lassen sich natürlich belichten. Zudem kann das Dach begrünt werden und als erweiterte Nutzfläche dienen – z.B. als Dachterrasse, Parkdeck oder zur Aufstellung technischer Einrichtungen.
Konstruktion
Nach ihrem bauphysikalischen Aufbau können Flachdächer als einschalige, nicht belüftete Flachdächer (früher auch Warmdach genannt) und als zweischalige, belüftete Flachdächer (früher auch Kaltdach genannt) ausgebildet werden. Die belüftete Konstruktion wird aufgrund hoher Schadensanfälligkeit durch mangelnde Querlüftung jedoch kaum noch ausgeführt. Die heute am häufigsten ausgeführte Konstruktion ist das einschalige, nicht belüftete Flachdach. Dieses wiederum kann auch als Umkehrdach ausgebildet werden. In dieser Variante wird die Dachabdichtung im Unterschied zum konventionellen unbelüfteten Flachdach unterhalb der Wärmedämmung angeordnet.
Nutzung und Ausführung
Nach Art ihrer Nutzung werden Flachdächer unterschieden in:
- nicht genutzte Flachdächer, die nur zur Wartung betreten werden oder extensiv begrünt sind
- genutzte Flachdächer, die für den Aufenthalt von Personen geeignet sind, intensiv begrünt oder mit am Tragwerk befestigten Dachaufbauten aus technischen Anlagen. Genutzte Flachdächer können begehbar, d.h. für den zeitweiligen Aufenthalt von Menschen (Dachterrasse) geeignet sein oder befahrbar, d.h. für das Befahren mit Pkw bzw. Lkw geeignet (Parkdecks gemäß DIN 18532).
- befahrbare Verkehrsflächen
Begrünte Flachdächer werden nach Art der Begrünung unterschieden. Extensive Begrünung bezeichnet einen anspruchslosen, niedrigen und pflegearmen Bewuchs, die intensive Begrünung im Gegensatz dazu einen anspruchsvollen Bewuchs von unterschiedlicher Höhe und unterschiedlichem Pflegeaufwand. Für die Wärmedämmung genutzter und begrünter Flachdächer sind gemäß Flachdachrichtlinie nur Dämmstoffe mit hoher, sehr hoher und extrem hoher Druckbelastbarkeit zulässig (DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 10).
Die grundsätzlichen Anforderungen an Dachabdichtungen und Abdichtungsstoffe für Dächer sowie Balkone, Loggien und Laubengänge sind in DIN 18531:2017-07 geregelt. Danach werden Abdichtungen von Dächern in zwei Qualitätsklassen unterteilt, die sogenannten Anwendungskategorien K1 und K2. Die Anwendungskategorie K1 gilt für Standardausführungen, an die übliche Anforderungen gestellt werden. Die Mindestdachneigung der Abdichtungsebene beträgt 2%, in Kehlen 1%. Ansonsten besteht höherer Abdichtungsaufwand nach Anwendungskategorie K2. Diese gilt für Dachabdichtungen zum Beispiel von Hochhäusern, höherwertiger Gebäudenutzung oder Dächern bzw. Dachflächen mit Solaranlagen oder haustechnischen Anlagen.
Weiterhin unterscheidet die DIN 18531-1 zwei Stufen mechanischer (I und II) und zwei Stufen thermischer (A und B) Beanspruchung. Stufe I liegt bei hoher mechanischer Beanspruchung vor, Stufe II bei mäßiger mechanischer Beanspruchung und immer dann, wenn die Beanspruchungen der Stufe I nicht vorliegen. Stufe A liegt bei hoher thermischer Beanspruchung vor, Stufe B bei mäßiger thermischer Beanspruchung.
Die DIN 18532-1:2017-07 behandelt gesondert die Abdichtung von befahrbaren Betonflächen nach ihren Nutzungsklassen.
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