Brandschutzverglasungen
Nach DIN 4102, Teil 2 und 5, sowie DIN 4102, Teil 13
Mit der Entwicklung moderner Funktionsgläser hat der Einsatz des
Baustoffes Glas im Hochbau einen neuen Aufschwung genommen. Der
wesentlich verbesserte Wärmeschutz von Verglasungen ermöglicht eine
größere Gestaltungsfreiheit und gestattet dem Architekten die
Planung
- großflächig verglaster Fassaden
- lichtdurchfluteter Räume und
- einer größeren Transparenz im und am Gebäude.
Gleichzeitig haben sich jedoch auch die Risiken bei Ausbruch eines Brandes deutlich erhöht.
Normales Glas weist eine geringe Temperaturwechselbeständigkeit
auf. Bei einseitiger Hitzeeinwirkung geht es in kürzester Zeit zu
Bruch, Feuer und Rauch können in die angrenzenden Räume
überspringen. Durch den Einsatz von Brandschutzverglasungen soll
dies über einen begrenzten Zeitraum hinweg verhindert werden. Dabei
müssen die geforderten Feuerwiderstandsklassen von der Verglasung,
dem Rahmen, der Dichtung, dem Verbund zum angrenzenden Bauteil und
diesem selbst erbracht werden. Alle Brandschutzsysteme bedürfen
einer bauaufsichtlichen Zulassung.
Bei Brandschutzgläsern unterscheidet man zwischen G- und
F-Verglasungen:
- G-Verglasungen sind Spezialverglasungen, die den
Durchtritt von Flammen und Rauchgasen wirksam verhindern, sodass
auf der dem Feuer abgekehrten Seite keine Flammen oder entzündbaren
Gase auftreten. Den Durchgang der Wärmestrahlung verhindern
G-Gläser jedoch nicht.
- Dies ist die vordringliche Aufgabe von F-Verglasungen, bei denen der Durchtritt von Wärmestrahlung für die angegebene Zeit verhindert werden kann (F30, F60, F90).
Für den privaten Bereich spielen Brandschutzfenster in der Regel keine Rolle.