Widerstandsfähigkeit von Fenster- und Türkonstruktionen
Unabhängig von Material, Abmessung und Gestalt müssen Fenster- und Türkonstruktionen folgende elementaren Anforderungen erfüllen:
- Dauerhafte Funktionsfähigkeit
- Widerstandsfähigkeit bei kurz- und langfristiger mechanischer
Beanspruchung
- Verformungsstabilität gemäß der klimatischen Bedingungen
- Bauphysikalische Anforderungen wie Wärme-, Schall-, Feuchteschutz.
Die jeweilige Konstruktion muss einschließlich ihrer
Verbindungselemente zum Baukörper sämtliche auf sie einwirkenden
Kräfte aufnehmen und an die tragenden Bauteile ableiten können.
Unter der Lasteinwirkung dürfen keine Verformungen oder -
allgemeiner ausgedrückt - Schwächungen der Widerstandsfähigkeit
entstehen, die zu einer Beschädigung bis hin zum Verlust der
Funktionsfähigkeit führen.
Die statische Bemessung von Fenster- und Türelementen erfolgt in
Anhängigkeit vom gewählten Material gemäß der jeweils geltenden
Normen und Richtlinien, es gelten u.a. die Vorgaben des Deutschen
Instituts für Bautechnik (DIBT) und des Instituts für Fenster
Rosenheim (ift). Die Nachweise sind in prüfbarer Form zu
erbringen.
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