DIN-links und DIN-rechts
Im Sinne einer klaren Sprachregelung unterscheiden sich die
möglichen Öffnungsrichtungen einer Tür oder eines Fensters in die
Begriffe DIN links und DIN rechts. Verschiedene Begriffe und
Bezeichnungen im Bezug auf Beschläge und deren Einsatzbereiche, also
die Öffnungsrichtungen von Türen, Fenstern, Läden und Schlössern,
regelt die DIN 107 Bezeichnung mit links oder rechts im
Bauwesen. Das trifft auf Drehflügeltüren,-fenster, -läden sowie
Schiebetüren, -fenster, -läden und Schlösser, Beschläge und
Türschließer zu.
Gallerie
Ausgangspunkt bei der Bestimmung, ob eine Tür oder ein Fenster DIN links oder DIN rechts entspricht, ist die Anschlagseite. Die Anschlagseite einer Tür oder eines Fensters ist die Seite, von der die Türbänder/-angeln sichtbar oder angeschlagen sind. Die Öffnungsfläche (= Kennzahl 0) ist die Fläche, die auf derjenigen Seite liegt, nach der sich der Flügel öffnet. Die gegenüberliegende Seite wird Schließfläche ( = Kennzahl 1) genannt.
DIN links:
Man betrachtet die Tür bzw. das Fenster von der Seite, nach der
sich das Türblatt bzw. Fensterblatt öffnet, das heißt, sie dreht
sich nach links. Linksflügel werden mit dem gekennzeichner mit dem
Kennbuchstaben L. Die Tür- bzw. Fensterbänder befinden sich dann
logischerweise auch links, deshalb heißen sie Linksbänder.
Links-Schiebetüren bzw. Links-Schiebefenster und -läden werden auf
der Anschlagsseite nach links geöffnet. Als Schlösser, Beschlag
oder Türschließer sind Links-Schlösser etc. zu verwenden (=
ebenfalls Kennbuchstabe L).
DIN rechts:
Man betrachtet die Tür bzw. das Fenster von der Seite, nach der sich das Tür- bzw. Fensterblatt öffnet, das heißt sie dreht sich nach rechts. Rechtsflügel haben den Kennbuchstabe R. Die Tür- bzw. Fensterbänder befinden sich auch rechts, weshalb sie Rechtsbänder heißen. Rechts-Schiebetüren bzw. Rechts-Schiebefenster und -läden werden auf der Anschlagsseite nach rechts geöffnet. Als Schlösser, Beschlag oder Türschließer sind Rechts-Schlösser etc. zu verwenden (= ebenfalls Kennbuchstabe R).
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