Rauch- und Feuerschutztür-Drücker
Feuerschutztüren sind nicht automatisch auch als
Rauchschutztüren geeignet, geprüfte Feuerschutz-Drückergarnituren
und Feuerschutzbänder sind aber auch für Rauchschutztüren
geeignet.
In DIN 18 273 sind die Anforderungen an Drückergarnituren für
Rauch- und Feuerschutztüren festgelegt. Nach Abschluss der
Eignungsprüfung
- dürfen keine Risse und Brüche vorhanden sein
- dürfen Schrauben nicht gelockert sein
- darf das Drückerspiel in axialer Richtung max. 1 mm und in
radialer Richtung um max. 0,3 mm gegenüber der Einbausituation
verschlechtert sein
- müssen polyamidüberzogene Beschläge nach dem Abschmelzen des Belags trotzdem ihre Funktion erfüllen.
Die wichtigsten Anforderungen an Feuerschutz-Drückergarnituren
und Feuerschutzbänder lassen sich in 13 Basisanforderungen
zusammenfassen.
Entsprechend klassifiziert Erzeugnisse erfüllen diese
Forderungen.
- Alle Drücker, die mit schmelzbarem Material überzogen sind,
müssen einen Stahlkern besitzen, der min. 80 mm in den Drücker
hineinragt. Das gilt für Feuerschutztüren bis 1000 °C und für
Rauchschutztüren bis 300 °C.
- Türdrücker, die mit brennbarem Werkstoff, z.B. Polyamid,
überzogen sind, müssen der Baustoffklasse B2 entsprechen, d.h.
höchstens normalentflammbar und nicht leichtentflammbar.
- Drückerstifte müssen aus 9 mm und Qualitätsstahl bestehen, in
Längsrichtung ungeteilt und ohne Querschnittsverringerung.
- Türdrückerlager müssen min. 5 mm breit und mit Werkstoff
abgedeckt sein, der bis 1000 °C gegen abschmelzen beständig
ist.
- Drückerstifte dürfen Kräfte, die beim Öffnen und Schließen
entstehen, nicht auf die Schlossnuss übertragen.
- Drücker müssen zur Tür hin gebogen sein, das beugt Unfällen auf
Rettungswegen vor
- Türdrücker in Anti-Panikschlössern müssen zugfest und drehbar
gelagert sein, die Schlösser können in Fluchtrichtung bei
verriegelten Türen über Drücker entriegelt werden. Bei
Konstruktionen mit geteilter Schlossnuss sind miteinander
verbundene Antipanikstifte zu verwenden.
- Feste oder drehbare Türknöpfe in Kombination mit Türdrückern
dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Türdrücker auf der
Fluchtseite in Fluchtrichtung montiert ist.
- Alle Öffnungen, die durch Schlüssellöcher entstehen, müssen mit
selbstschließenden Klappen versehen sein, deren Werkstoff bis 1000
°C beständig ist. Bei Zylinderschlössern ersetzt der
Schließzylinder die Klappe.
- Unterkonstruktionen von Schildern und Rosetten müssen min. aus
1 mm dicken Werkstoff bestehen, der bis zu einer Temperatur von
1000 °C beständig ist.
- Schilde und Rosetten müssen mit min. zwei lockerungsgesicherten
Schrauben befestigt sein, wenn Nocken oder Fixierstifte in das
Türblatt eingreifen, weitere Verschraubungen dürfen das Türblatt
nicht durchdringen.
- Beschläge dürfen nur mit Anschlag- und Bohrlehren sowie
Montagehilfen befestigt werden.
- Der Korrosionsschutz muss für die Lebensdauer ausreichend sein.
Für Rauch- und Feuerschutztüren dürfen nur vom Materialprüfamt
(MPA) Dortmund geprüfte Garnituren verwendet werden, man erkennt
sie an einem dauerhaft angebrachten Prüfzeichen.
Feuer-/Rauchschutztüre, Beschlag und Zarge bilden eine
Einheit. Sie sollten als geprüfte Einheit von einem Hersteller
komplett bezogen werden.
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