Smart Meter-Gesetz
Flächendeckender Ausbau intelligenter Stromzähler bis 2032
Im Mai 2023 hat der Bundesrat dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende zugestimmt. Damit wurde der flächendeckende Einsatz intelligenter Stromzähler, sogenannter Smart Meter, beschlossen. Bis 2032 sollen diese weitestgehend zum Standard werden und althergebrachte Stromzähler ersetzen.
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Smart Meter sind intelligente Messsysteme, die aus einer modernen Messeinrichtung (mME), also dem digitalen Stromzähler, und einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway (SMGW) bestehen. Im Gegensatz zu herkömmlichen analogen Ferraris-Zählern, kann mit einem digitalen Stromzähler nicht nur der aktuelle Zählerstand, sondern der tatsächliche Stromverbrauch und die jeweilige Nutzungszeit präzise abgelesen werden. Damit können Nutzer*innen sehen, wie viel Strom sie zu welchem Zeitpunkt genutzt haben und haben damit die Möglichkeit, unmittelbar Einfluss auf ihren Verbrauch zu nehmen.
Netzstabilität dank Smart Meter
Über die gesicherte Schnittstelle des SMGW erfolgt die Kommunikation zwischen den Stromverbrauchern und -erzeugern mit den Stromnetzbetreibern, um etwa den Verbrauch für die Abrechnung zu übermitteln. Darüber hinaus erhalten Netzbetreiber Informationen über Erzeugung, Verbrauch und Netzbelastung. Vor allem die Netzbelastung ist für die Nutzung erneuerbarer Energien wesentlich: diese Energieformen unterliegen naturgemäß einer starken Volatilität, also starken Schwankungen, und sind somit nicht zu jeder Zeit in gleichem Maße vorhanden. Mithilfe der Informationen aus den Smart Metern sollen also Erzeugung und Nachfrage auch in einem sich stetig verändernden Energiesystem zu jedem Zeitpunkt möglichst im Gleichgewicht gehalten werden.
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Pflichteinbau beschlossen
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde ein fester Zeitplan für Einbau und Verbreitung von Smart Meters festgelegt: Demnach gilt ab 2025 der Pflichteinbau für Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie für Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die Einführung der Geräte mit ihren komplexen Funktionen wird schrittweise durch die Messstellenbetreiber umgesetzt. Dadurch können in einer Art Aufwärmphase Steuerungsprozesse aufgebaut und erprobt werden, bevor der Pflichteinbau gilt. Ab 2025 müssen Stromversorger zudem verpflichtend dynamische Tarife anbieten, sodass Verbraucher*innen ihren Stromverbrauch in Zeiten mit hoher Erzeugung und kostengünstigeren Preisen verlagern können.
Hinsichtlich Datenschutz und -sicherheit hat der Gesetzgeber im neuen Gesetz hohe Anforderungen aufgestellt: Es regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf und mit welchen Sicherheitsstandards sie übermittelt werden müssen. Zum Vergleich: Die jetzt geltenden Sicherheitsstandards für Smart Meter sind deutlich höher als etwa beim Online-Banking.
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