Energienovelle im Baugesetzbuch
Bessere Rahmenbedingungen für erneuerbaren Energien
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) schlägt mit dem Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im
Städtebaurecht weitere punktuelle Änderungen im
Bauplanungsrecht vor, die einen schnellen und unkomplizierten
Beitrag zur Energiesicherheit leisten können. Dieser Gesetzentwurf
wurde am 12. Oktober 2022 im Bundeskabinett verabschiedet. Damit
leistet das Bauministerium einen Beitrag zur Versorgungssicherheit
und zum Klimaschutz. Die Energienovelle sorgt dafür, dass die
Möglichkeiten von Windenergie, Photovoltaik, Biomasse und
Wasserstoff besser ausgeschöpft werden können.
Gallerie
Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen:
Biomasse
Um die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen –
die derzeit in ihrer Errichtung und ihrem Betrieb reguliert werden
– zu erhöhen, wird die bestehende Kapazitätsgrenze für
Biogasanlagen im Außenbereich bis Ende 2024 ausgesetzt. Außerdem
werden die Anforderungen an die Herkunft der Biomasse gelockert.
Die bestehenden Bioenergieanlagen können kurzfristig dazu
beitragen, energiepolitisch unabhängiger zu werden.
Wasserstoff
Bei hohem Windaufkommen können Netzengpässe auftreten, sodass
Windenergieanlagen für einen begrenzten Zeitraum abgeschaltet
werden müssen. Aus diesem Grund kann die gesamte
Erzeugungskapazität aus technischen Gründen nicht immer voll
ausgenutzt werden. Die Änderung soll es erleichtern, den
überschüssigen Strom der Windenergieanlage mit Elektrolyseuren zur
Produktion von Wasserstoff zu nutzen.
Windenergie und Photovoltaik
Bisherige Braunkohle-Abbaugebiete verfügen über große Flächen,
die gut für die Erzeugung von Wind- oder Sonnenenergie genutzt
werden können. An diesen Standorten ist oftmals bereits ein guter
Anschluss an die Energienetze vorhanden. Um die Flächenpotenziale
dieser Tagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus
Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu
erschließen, soll die Nachnutzung für solche Anlagen rechtlich
privilegiert werden. Eine neue Verordnungsermächtigung im
Baugesetzbuch wird es den betroffenen Bundesländern erleichtern,
die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer
Energien zu nutzen. Für die Länder bedeutet dies, dass sie diesen
Anlagen entgegenstehende Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne
nicht vorab anpassen müssen. Auch eine planerische Ausweisung von
Windenergiegebieten ist durch die Anpassung des Baugesetzbuches
nicht mehr erforderlich.
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