_Dämmstoffe
Unter- und oberseitig gedämmte Bodenplatten
Um Wärmeverluste und den im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
vorgeschriebenen U-Wert der Bodenplatte im nicht unterkellerten
Neubau zu erreichen, ist eine Dämmung erforderlich, die sowohl
ober- als auch unterhalb der Platte angeordnet sein kann. Für neue
Gebäude empfiehlt sich in der Regel eine unterseitige Anbringung,
für Altbauten eine oberseitige Dämmung.
Gallerie
Dämmung unter der Bodenplatte
Die Verlegung der Dämmung unter der Bodenplatte erfolgt auf einem
tragfähigen und ebenen Untergrund, wie beispielsweise der
Sauberkeitsschicht, dem Planum oder Magerbeton. Die wasser- und
druckbeständige Perimeterdämmung wird einlagig darauf verlegt, da
bei mehrlagiger Verarbeitung Wasseransammlungen zwischen den
Platten zu Wärmeverlusten führen könnten. Es eignen sich dafür
extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS)
oder Schaumglas. Beim Betonieren der Bodenplatte
verhindert eine auf der Dämmung ausgelegte PE-Trennfolie das
Eindringen von Zementmilch. Wärmebrücken im Bereich der Fundamente lassen
sich weitgehend minimieren, indem man die Fundamente beidseitig
vertikal dämmt.
Dämmung auf der Bodenplatte
Bei der oberseitigen
Dämmung wird auf der Bodenplatte zunächst eine Feuchtesperre
aufgebracht. Anschließend wird eine druckfeste Dämmung wie zum
Beispiel expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS)
verlegt und darauf der Fußbodenaufbau installiert. Um das Risiko
einer dabei entstehenden Wärmebrücke zur Außenwand zu minimieren,
muss das außenseitig aufgehende Mauerwerk bis zur Unterkante des
Fundaments durch eine Perimeterdämmung ergänzt werden. Alternativ
lässt sich darauf verzichten, wenn als unterste Steinreihe des
Mauerwerks ein Dämmelement eingesetzt wird.
Fachwissen zum Thema
Bauwerke zum Thema
Deutsche Rockwool | Kontakt 02043 / 408 408 | www.rockwool.de