_Dämmstoffe
Oberste Geschossdecke
Zum nicht beheizten Dachgeschoss
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist bei nicht genutzten Dachböden die leichteste und preiswerteste Dämmmaßnahme an der wärmeübertragenden Hüllfläche.
Gallerie
Bei plattenförmigen Dämmstoffen war lange Zeit eine mehrlagige, versetzte Anordnung des Materials empfehlenswert. Inzwischen sind auch einlagige Produkte als begehbare Platten, oder – für den ungenutzten Dachboden – nicht begehbare Dämmmatten erhältlich. Bei unkaschierten Dämmplatten oder bei losen Dämmstoffen kann für ungenutzte Dachräume auch die oberseitige Abdeckung, wie beispielsweise Spanplatten mit Nut und Feder, lose verlegt werden.
Der Dachabschluss muss das Eindringen von Feuchtigkeit verhindern, darf aber die Hinterlüftung des Daches nicht einschränken. Es ist unbedingt auf den lückenlosen Anschluss der Außenwanddämmung an die Dämmung der obersten Geschossdecke zu achten.
In der EnEV sind die Anforderungen an die Dämmung von Geschossdecken festgelegt, die dämmtechnische Nachrüstung aller ungenügend gedämmten Dachböden ist gesetzlich vorgeschrieben. Oberste Geschossdecken müssen so nachgerüstet bzw. erneuert werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke den Wert von 0,24 W/m²K erreicht oder unterschreitet. Dies gilt für Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Innentemperatur größer gleich 19°C. Dagegen gilt es, für Zonen von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen von 12 bis 19°C den Wert von 0,35 W/m²K zu erreichen. Diese Anforderungen sind in der Energieeinsparverordnung EnEV 2014, die ab dem 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, in §9 (Anlage 3, Tabelle 1 Zeile 4a) festgelegt.
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