Unter- und oberseitig gedämmte Bodenplatten

Zwischen Innenraum und Erdreich

Auch über die Bodenplatte geht Wärme verloren. Wie lässt sich dem entgegenwirken? Um bei nicht unterkellerten Gebäuden Wärmeverluste in diesem Bereich zu vermeiden, ist eine Dämmung erforderlich, die sowohl ober- als auch unterhalb der Platte angeordnet sein kann. Bei Neubauten sind beide möglich, bei Altbauten nur eine oberseitige. 

In Anlage 5 des GEG fasst im Abschnitt 3 eine Tabelle die mindestens einzuhaltenden U-Werte.
Unterseitig: Die Dämmung zwischen Bodenplatte und ebenem Untergrund erfolgt durch eine Perimeterdämmung
Oberseitig: Die Dämmung erfolgt zwischen oberem Fußbodenaufbau und darunterliegender Bodenplatte anhand eines druckfesten Dämmstoffs mit Feuchtesperre

Für sämtliche Bauteile werden in Anlage 5 des Gebäudeenergiegesetz (GEG) Höchstwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) festgelegt. Zu finden sind diese Werte unter 3. Beschreibung der Wärmeschutz­ und Anlagenvarianten in der Tabelle 1: Varianten des baulichen Wärmeschutzes. Für das Bauteil Bodenplatte werden hier die U-Werte in W/(m2K) entsprechend den vier im GEG beschriebenen Wärmeschutzvarianten aufgeführt: von 0,2 (A), 0,26 (B), 0,29 (C) und 0,35 (D).

Dämmung unter der Bodenplatte

Die Verlegung der Dämmung unter der Bodenplatte erfolgt auf einem tragfähigen und ebenen Untergrund, wie beispielsweise der Sauberkeitsschicht, dem Planum oder Magerbeton. Die wasser- und druckbeständige Perimeterdämmung wird meist einlagig darauf verlegt, da bei mehrlagiger Verarbeitung Wasseransammlungen zwischen den Platten zu Wärmeverlusten führen könnten. Es eignen sich dafür extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS) oder Schaumglas. Beim Betonieren der Bodenplatte verhindert eine auf der Dämmung ausgelegte PE-Trennfolie das Eindringen von Zementmilch. Wärmebrücken im Bereich der Fundamente lassen sich weitgehend minimieren, indem man die Fundamente beidseitig vertikal dämmt. Die Dämmung muss dabei hoch druckfest und unverrottbar sein sowie eine geringe Wasseraufnahme aufweisen.

Dämmung auf der Bodenplatte

Bei der oberseitigen Dämmung wird auf der Bodenplatte zunächst eine Feuchtesperre aufgebracht. Anschließend wird eine druckfeste Dämmung wie zum Beispiel expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS) verlegt und darauf der Fußbodenaufbau installiert. Um das Risiko zu minimieren, dass dabei eine Wärmebrücke zur Außenwand entsteht, muss das außenseitig aufgehende Mauerwerk bis zur Unterkante des Fundaments durch eine Perimeterdämmung ergänzt werden. Alternativ lässt sich darauf verzichten, wenn als unterste Steinreihe des Mauerwerks ein Dämmelement eingesetzt wird.

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Das Gebäudeenergiegesetz fasst die bisherigen drei Gesetzestexte in einem modernen Gesetz zusammen.

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Richtlinien/​Verordnungen

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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