Trittschalldämmung
Normierung, Parameter und Randstreifen
Gallerie
Dämmstoffe für die Trittschalldämmung müssen den Anforderungen
folgender Normen entsprechen:
- DIN EN 12431: Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Dicke von Dämmstoffen unter schwimmendem Estrich
- DIN EN 13162: Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW)
- DIN EN 13163: Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS)
- DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
Die Zusammendrückbarkeit „c“ wird gemeinsam mit der angegebenen Lieferdicke „d“ angegeben. Je nach zulässiger Einzel- und Flächenlast sind Trittschalldämmstoffe entsprechend der Anwendungsgebiete DES sm oder DES sg zu wählen. Dabei bezeichnet das Kurzzeichen DES eine Innendämmung der Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich mit Schallschutzanforderung. Die schalltechnischen Eigenschaften werden mit sg (geringe Zusammendrückbarkeit) und sm (mittlere Zusammendrückbarkeit) dargestellt. Die dynamische Steifigkeit „s“ ist in der Maßeinheit MN/m³ erfasst. Je kleiner die dynamische Steifigkeit, desto weicher ist die Platte und desto höher ist ihr Federungsvermögen.
Das Federungsvermögen des Trittschalldämmstoffes spiegelt die Verbesserung des Trittschalldämmmaßes „Delta L“ wider und wird in dB angegeben.
Um eine Minimierung der Schallbrücken zu gewährleisten, müssen vor dem Einbau der Dämmschicht an allen angrenzende Bauteilen und aufgehenden Wänden Randstreifen zur Schallentkopplung eingebaut werden. Diese Randstreifen müssen eine Bewegung von mindestens 5 mm ermöglichen und sind umlaufend ohne Unterbrechung anzubringen. Sie reichen von der Rohdecke bis über den fertigen Fußboden und sind gegen eine Lageveränderung beim Einbau des Estrichs zu sichern. Der überstehende Teil des Randstreifens ist vor der Verlegung des Bodenbelags abzuschneiden.
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