Fluchttürverschlüsse: Ratschläge und Bestimmungen
Herstellerbroschüre informiert einfach und übersichtlich
Die wichtigste Maßnahme, um im Brandfall Leben zu retten und Personenschäden zu vermeiden, ist die Sicherstellung von Rettungswegen, welche die Flucht aus dem brennenden Objekt ermöglichen. Was sich simpel anhören mag, stellt in einigen Fällen Planende und Ausführende vor große Herausforderungen; hier ist eine entsprechende Fachkompetenz notwendig. Als Hersteller von Flucht- und Panikverschlüssen hat die Firma Assa Abloy Sicherheitstechnik den Ratgeber Fluchttürverschlüsse – praktische Ratschläge und gesetzliche Bestimmungen erstellt. Auf 56 Seiten werden Einbausituationen und entsprechende Lösungsmöglichkeiten erläutert.
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Ausgangsbasis ist die Klärung der Unterschiede zwischen einer Tür mit Flucht- bzw. Panikfunktion. Ist das nicht das Gleiche? Hat eine Fluchttür nicht auch eine Panikfunktion und umgekehrt? Welche Normen und Regelwerke sind auf welches Türsystem anzuwenden? Gibt es überhaupt verschiedene Bestimmungen? Solche Fragen kommen im Zuge der Planung auf.
Auf die Klärung dieser Fragestellungen folgt eine Darstellung unterschiedlicher Optionen für mechanische und elektrische Schließsysteme. Anfangs wird grundsätzlich unterschieden zwischen Gefahrensicherheit („Safety“ – Rettung von Menschleben in einer Gefahrensituation) und Sicherung gegen Missbrauch („Security“ – Schutz vor unbefugtem Betreten, aber auch Verlassen eines Gebäudes). Es gibt einen direkten Bezug zu einem großen Dilemma bei bestimmten Objekten: Wie können zum Beispiel Haftanstalten, psychiatrische Einrichtungen oder Kindertagesstätten vor einem unbeabsichtigten Verlassen im Notfall gesichert werden?
Panik ist ein grundsätzliches Risiko bei großen Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese nicht mit den Örtlichkeiten und Fluchtwegen vertraut sind. Das trifft auf Versammlungsstätten und öffentliche Gebäude meist zu. Im Gegensatz dazu bezieht sich der Begriff Flucht auf Einzelpersonen oder kleinere Menschgruppen, für die meist auch die Fluchtwegsituation bekannt ist. Welche Situation zu berücksichtigen ist, ergibt sich aus einer (dringend anzuratenden) Gefahrenanalyse.
Grafisch unterstützte, einfache Erläuterungen machen klar, dass eine Paniktür (unter gewissen Voraussetzungen) auch die Funktion einer Fluchttür haben kann. Eine Fluchttür verfügt jedoch nicht automatisch über eine Panikfunktion. Es gelten unterschiedliche Normen, insbesondere hinsichtlich der Türbeschläge bzw. der Türverschlusssysteme: Während die maßgebliche Norm für Paniktüren die EN 1125: Schlösser und Baubeschläge – Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren ist, gilt für Fluchttüren hauptsächlich die EN 179: Schlösser und Baubeschläge – Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren. Die europäische Norm EN 13637: Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen – Anforderungen und Prüfverfahren wiederum ist in beiden Einbausituationen zu beachten.
Im Weiteren werden unterschiedliche mechanische und elektrische Türverschlusssysteme übersichtlich dargestellt. Hilfreich sind besonders die „Entscheidungsbäume“ – Flussdiagramme, welche anhand von Abfragen zur jeweiligen Einbausituation entsprechende Verschlusssysteme für Panik- bzw. Fluchttüren ergeben. Die Publikation Leben und Eigentum richtig schützen: Fluchttürverschlüsse – praktische Ratschläge und gesetzliche Bestimmungen ist Planenden und Ausführenden zu empfehlen. Die Pdf-Datei steht kostenfrei zum Download auf der Unternehmens-Webseite zur Verfügung (siehe Surftipps).
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