FAQ: Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Fassadenbegrünungen
Publikation der Hansestadt Hamburg
Fassadenbegrünungen in Form boden- und wandgebundener Bepflanzungen werden immer beliebter – nicht zuletzt aufgrund des positiven Effektes, den sie auf das Mikroklima eines Gebäudes und der Stadt ausüben. Aus Sicht des Brandschutzes stellen sich zunehmend detaillierte Fragen, wie das Thema zu behandeln und fachgerecht umzusetzen ist. Neben gestalterischen Aspekten geht es um die baurechtliche Beurteilung einer Fassadenbegrünung. Dazu hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Publikation FAQ: Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Fassadenbegrünungen veröffentlicht. Mit jenen „Frequently Asked Questions” geht das Amt für Bauordnung und Hochbau auf die häufigsten Problemstellungen ein. Die Sammlung wird laufend aktualisiert, die Antworten sind entsprechend datiert.
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Für eine Fassadenbegrünung kommen unterschiedliche Kletterpflanzen in Betracht, die nicht nur optisch, sondern auch in Bezug auf die Pflege und den Brandschutz differenziert zu betrachten sind. Kriterium für den Einsatz als Begrünung ist deren Entzündbarkeit (in hohem Maß gegeben z.B. bei Efeu, Nadelgehölzarten und Immergrünem Geißblatt) sowie die Eigenschaft zur Verholzung und Totholzbildung, d.h. das Bilden von brennbaren Stämmen und Ästen. Grundsätzlich bilden Pflanzen und deren Rankhilfen eine zusätzliche Brandlast, welche es brandschutztechnisch zu beurteilen gilt. Wichtig hierbei: Eine Fassadenbegrünung wird nicht als Außenwandbekleidung beurteilt, weil Pflanzen keine Baustoffe bzw. Bauprodukte sind.
Während es für die Begrünung der Fassaden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und 4 bis 5 jeweils konkrete Planungshinweise gibt, ist im Bereich von Sonderbauten wie zum Beispiel Hochhäusern, Versammlungsstätten, Krankenhäusern oder Schulen grundsätzlich eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Im Bereich der Gebäudeklassen 1 bis 3 gibt es keine baurechtlichen Anforderungen an eine Fassadenbegrünung, da davon ausgegangen wird, dass sich Lösch- und Rettungsmaßnahmen im Brandfall schnell und ungehindert durchführen lassen.
Für die Gebäudeklassen 4 und 5 enthält die Publikation konkrete Vorgaben. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die notwendigen Mindestabstände der Begrünungen zu Fenstern, Brandwänden, Dachabschlüssen, Ausgängen von Rettungswegen, Treppenhäusern und Installationen von z.B. Photovoltaikelementen. Rankhilfen sind grundsätzlich aus nichtbrennbaren Baustoffen zu errichten. Enthalten sind auch konkrete Anforderungen an die Unterlagen, welche im Rahmen eines Bauantrags einzureichen sind: eine aussagekräftige Beschreibung der Fassadenbegrünung, ein Pflege- und Wartungskonzept, eine brandschutztechnische Bewertung der Außenwand und Rettungswegführung sowie ein Lageplan zur Darstellung der Erreichbarkeit der Fassade für die Brandbekämpfung als Mindestanforderungen.
Auf 14 Seiten gibt es eine wertvolle Übersicht zum Thema Brandschutz bei Fassadenbegrünungen – auf den Punkt gebracht, durch Grafiken und Fotos illustriert. Die Publikation steht kostenfrei als Pdf-Datei zum Download zur Verfügung (siehe Surftipps).
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