Nutzungseinheit

Einordnung des Begriffes aus der Bauordnung

Die für ein Bauwerk geltenden Brandschutzanforderungen sind abhängig von dessen Einordnung in eine sogenannte Gebäudeklasse. Die entscheidenden Kriterien dafür sind in §2 Abs. 3 der Musterbauordnung (MBO) bzw. den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) definiert. Für die brandschutztechnische Beurteilung relevant sind darüberhinaus die Art und Anzahl der unterschiedlichen Nutzungen innerhalb eines Gebäudes.

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Zusammengehörige Räume, gemeinsame Nutzung

Der Begriff „Nutzungseinheit” wird in verschiedenen Paragraphen der Bauordnung verwendet. Er spielt im baulichen Brandschutz (in Bezug auf die Rettungswege) eine wesentliche Rolle, ist aber in der MBO nicht explizit definiert. Nutzungseinheiten umfassen in der Regel zusammengehörige Räume, die einer gemeinsamen Nutzung unterliegen und innerhalb eines Gebäudes eigenständig genutzt werden. Das können beispielsweise Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, Arztpraxen oder Büros sein.

Eine Nutzungseinheit kann aus mehreren Räumen bestehen, die funktional zusammengehören und untereinander verbunden sind. Gemäß §33 MBO muss jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum über einen sicheren zweiten Rettungsweg verfügen. Zudem sind Nutzungseinheiten untereinander und zu anders genutzten Bereichen brandschutztechnisch abzugrenzen, um im Brandfall eine unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.

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Nutzungseinheit – BrandabschnittRauchabschnitt

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen einer Nutzungseinheit und einem Brandabschnitt: Während eine Nutzungseinheit auf die Funktion von Räumen innerhalb eines Gebäudes verweist, ist ein Brandabschnitt eine bauliche Einheit, die durch feuerbeständige Bauteile wie Brandwände und feuerhemmende Decken von anderen Bereichen abgetrennt ist. Diese Trennung erfolgt gemäß den Anforderungen der MBO, um im Brandfall eine Ausbreitung des Feuers über einen definierten Zeitraum zu verhindern. Ein Brandabschnitt kann mehrere Nutzungseinheiten umfassen, eine Nutzungseinheit kann je nach Gebäude auch aus mehreren Brandabschnitten bestehen. Ein Gebäude kann auch eine einzige Nutzungseinheit bilden.

Neben der Unterscheidung zwischen Nutzungseinheit und Brandabschnitt gibt es den Begriff des Rauchabschnitts. Ein Rauchabschnitt ist eine brandschutztechnische Unterteilung, um die Verbreitung von Rauchgasen im Brandfall zu begrenzen. Realisieren lässt sich dies durch rauchdichte Abschlüsse wie Rauchschutztüren oder Rauchschutzklappen. Während Brandabschnitte primär dem Schutz vor Feuer dienen, sollen Rauchabschnitte insbesondere die Flucht- und Rettungswege rauchfrei halten und eine gezielte Entrauchung ermöglichen. In vielen Fällen überschneiden sich Brand- und Rauchabschnitte; sie können jedoch auch unabhängig voneinander konzipiert sein.

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Um den baulichen und organisatorischen Brandschutz zu gewährleisten und im Ernstfall eine sichere Evakuierung der Gebäudenutzer zu ermöglichen, sind Nutzungseinheit, Brandabschnitt und Rauchabschnitt konzeptionell zu berücksichtigen. Die Abtrennung von Nutzungseinheiten ist aus funktionaler und brandschutztechnischer Sicht entscheidend. In der MBO ist festgelegt, dass Nutzungseinheiten durch feuerbeständige Bauteile voneinander getrennt sein müssen, insbesondere wenn es sich um unterschiedliche Nutzungen handelt, beispielsweise eine Kombination aus Wohn- und Gewerbenutzung innerhalb eines Gebäudes. Die geforderte Feuerwiderstandsdauer der Trennbauteile variiert abhängig von der Gebäudeklasse und Nutzung.

Fachwissen zum Thema

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brands und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.

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Baustoffe/​Bauteile

Anforderungen an Bauteile

Die Bauordnungen unterscheiden zwischen feuerbeständigen (fb), hochfeuerhemmenden (hfh) und feuerhemmenden (fh) Bauteilen.

Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

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Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen in Sonderbauten

In Sonderbauten können aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder der Nutzung zusätzliche Gefährdungen für die Nutzer entstehen.

Vorbeugender Brandschutz durch Rauchschürzen im Kranhaus „Pandion Vista“ in Köln

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Sonderbauten

Büro- und Verwaltungsgebäude mit Atrien

Welche Rolle spielen Brandschutzkonzepte für Büro- und Verwaltungsgebäude mit Atrien als ungeregelte Sonderbauten und wo liegen die Grenzen einer offenen Gestaltung?

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

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Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

Einflügelige Rauchschutztür (RS-1) aus Stahl

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Bauprodukte

Rauchschutzabschlüsse

Bei einem Brand entsteht neben dem Feuer auch gefährlicher Brandrauch (Brand = Feuer + Rauch). Im Gefahrenfall (Entstehung eines...

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

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Sonderbauten

Sonderbauten nach MBO § 2 (4)

Welche Gebäude und Nutzungsarten sind in der Musterbauordnung (MBO) unter Paragraph zwei, Absatz vier als Sonderbauten aufgeführt?

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Nutzungseinheitneu

Eine Nutzungseinheit kann aus mehreren Brandabschnitten bestehen.

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Worauf bezieht sich der Begriff aus der Musterbauordnung (MBO) und was ist im Kontext zu beachten?

Arten des Brandschutzes

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Schutzziele im Brandschutz

Schutzziele im Brandschutz

Bauliche Maßnahmen können einer Ausbreitung von Bränden vorbeugen. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

Brandschutzplanung

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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Wer erbringt das Honorar, was gehört zur Grundlagenermittlung in Neubau und Bestand, welche Inhalte hat das Brandschutzkonzept?

Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Es ist so zu planen, dass Menschen mit und ohne Behinderung der Flucht- und Rettungswegbeschilderung folgen, das Gebäude verlassen und sich in einem gesicherten Bereich einfinden können.

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

Brandschutznachweis

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Über den Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sowie Personen, die berechtigt sind, diese zu erstellen.

Brandsimulation

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

Im Brandschutzkonzept werden die brandschutztechnischen Anforderungen der Musterbauordnung in Abhängigkeit der Gebäudeklasse...

Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

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Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

Baustoffklassen

In Bezug auf ihre Brennbarkeit und Entflammbarkeit sind Baustoffe gemäß nationaler und europäischer Norm klassifiziert. Was bedeuten die Kurzzeichen?

Feuerwiderstandsklassen

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

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Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Klassifizierung...

Brandabschnitt

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch werden Gebäudeteile und Gebäude untereinander abgegrenzt.

Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht.

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

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Genehmigungsverfahren

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Explosionsgefährdete Bereiche

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

Unter dem Aspekt des Brandschutzes sind für explosionsgefährdete Bereiche, kurz Ex-Bereiche genannt, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

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