Feuerwiderstandsklassen

DIN 4102-2 und DIN EN 13501-2

Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Klassifizierung regeln zurzeit in Deutschland gleichberechtigt die deutsche (alte) Norm DIN 4102-2: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen und die europäische Norm DIN EN 13501-2: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen. Analog dazu muss die Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen durch Prüfungen nach DIN 4102-2 oder nach DIN EN 1363-1: Feuerwiderstandsprüfungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen nachgewiesen werden. Das deutsche Normensystem wird nach und nach von den europäischen Normen abgelöst.

Gallerie

DIN 4102-2
Nach DIN 4102-2 enthält die Bezeichnung der Feuerwiderstandsklasse den Kennbuchstaben F und eine Zahl, die die bei den Prüfungen ermittelte Feuerwiderstandsdauer in Minuten angibt, abgerundet auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert. Es ergeben sich die Feuerwiderstandsklassen:

  • F 30
  • F 60
  • F 90
Als Bauteile nach dieser Norm gelten Wände, Decken, Stützen, Unterzüge, Treppen usw. Bauteile mit Sonderanforderungen, wie Brandwände, nichttragende Außenwände, Feuerschutzabschlüsse (z.B. Türen) etc. werden hinsichtlich der Begriffe, Anforderungen und Prüfungen in anderen Teilen der DIN 4102 Normenreihe bzw. auf harmonisierter europäischer Ebene (z.B. Brandschutzklappen nach DIN EN 15650) behandelt.

DIN EN 13501-2
Die DIN EN 13501-2 unterscheidet folgende Kriterien für die Beschreibung des Feuerwiderstands eines Bauteils oder Produkts, unabhängig von dessen Funktion im Gebäude:
  • Tragfähigkeit (R)
  • Raumabschluss (E)
  • Wärmedämmung (I)
Für jedes dieser Kriterien wird die Leistungszeit in Minuten mit einer der folgenden Zahlen angegeben: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240, 360. Es erfolgt also eine genauere Einteilung als nach DIN 4102. Ein Bauteil, dessen Tragfähigkeit im Brandfall für 120 Minuten, dessen raumabschließenden Funktion für 60 Minuten und dessen Wärmedämmung für 30 Minuten erhalten bleibt, entspricht z.B. der Feuerwiderstandsklassifizierung R 120 / RE 60 / REI 30. Falls erforderlich, kann die Klassifizierung durch folgende Zusätze erweitert werden:
  • Begrenzung der Wärmestrahlung (W)
  • Mechanische Stabilität (M)
  • Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit (S)
  • Selbstschließend (C)
  • Aufrechterhaltung der Energieversorgung (P)
Einige weitere Zusätze können angefügt werden, um noch genauere Angaben zu speziellen Randbedingungen der Klassifizierung zu machen.

Bauaufsichtliche Brandschutzanforderungen
Die Landesbauordnungen (LBO) stellen je nach Gebäudeklasse, also entsprechend der Höhe des Gebäudes und der Größe der Nutzungseinheiten, unterschiedliche Brandschutzanforderungen an die Bauteile. Sie unterscheiden dabei zwischen folgenden Anforderungen:
  • feuerhemmend (fh)
  • hochfeuerhemmend (hfh)
  • feuerbeständig (fb)
Die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen sowohl nach DIN 4102-2 als auch nach DIN EN 13501-2 werden diesen bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet. Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung nach DIN EN 13501-2:



Folgende Tabelle zeigt die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN 4102-2 und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen:

Auszug aus DIN 4102-2 Tabelle 2

Fachwissen zum Thema

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brands und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.

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Baustoffe/​Bauteile

Anforderungen an Bauteile

Die Bauordnungen unterscheiden zwischen feuerbeständigen (fb), hochfeuerhemmenden (hfh) und feuerhemmenden (fh) Bauteilen.

Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

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Baustoffe/​Bauteile

Bauteile: Gliederung

Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

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Grundlagen

Gebäudeklassen

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

Regelwerke

Grundlegende Richtlinien und Normen

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden die Technischen Baubestimmungen als Muster-Verwaltungsvorschrift bekannt.

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Arten des Brandschutzes

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

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Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Schutzziele im Brandschutz

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Bauliche Maßnahmen können einer Ausbreitung von Bränden vorbeugen. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

Brandschutzplanung

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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Wer erbringt das Honorar, was gehört zur Grundlagenermittlung in Neubau und Bestand, welche Inhalte hat das Brandschutzkonzept?

Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

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Es ist so zu planen, dass Menschen mit und ohne Behinderung der Flucht- und Rettungswegbeschilderung folgen, das Gebäude verlassen und sich in einem gesicherten Bereich einfinden können.

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

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Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

Brandschutznachweis

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

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Über den Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sowie Personen, die berechtigt sind, diese zu erstellen.

Brandsimulation

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

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Im Brandschutzkonzept werden die brandschutztechnischen Anforderungen der Musterbauordnung in Abhängigkeit der Gebäudeklasse...

Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

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Baustoffklassen

In Bezug auf ihre Brennbarkeit und Entflammbarkeit sind Baustoffe gemäß nationaler und europäischer Norm klassifiziert. Was bedeuten die Kurzzeichen?

Feuerwiderstandsklassen

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

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Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Klassifizierung...

Brandabschnitt

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

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Durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch werden Gebäudeteile und Gebäude untereinander abgegrenzt.

Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht.

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

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Genehmigungsverfahren

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

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Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Explosionsgefährdete Bereiche

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

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Unter dem Aspekt des Brandschutzes sind für explosionsgefährdete Bereiche, kurz Ex-Bereiche genannt, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

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