Nutzungseinheit

Einordnung des Begriffes aus der Bauordnung

Die für ein Bauwerk geltenden Brandschutzanforderungen sind abhängig von dessen Einordnung in eine sogenannte Gebäudeklasse. Die entscheidenden Kriterien dafür sind in §2 Abs. 3 der Musterbauordnung (MBO) bzw. den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) definiert. Für die brandschutztechnische Beurteilung relevant sind darüberhinaus die Art und Anzahl der unterschiedlichen Nutzungen innerhalb eines Gebäudes.

Nutzungseinheiten umfassen in der Regel zusammengehörige Räume, die einer gemeinsamen Nutzung unterliegen und innerhalb des Gebäudes eigenständig genutzt werden.
Die Abtrennung von Nutzungseinheiten ist aus funktionaler und brandschutztechnischer Sicht entscheidend.

Zusammengehörige Räume, gemeinsame Nutzung

Der Begriff „Nutzungseinheit” wird in verschiedenen Paragraphen der Bauordnung verwendet. Er spielt im baulichen Brandschutz (in Bezug auf die Rettungswege) eine wesentliche Rolle, ist aber in der MBO nicht explizit definiert. Nutzungseinheiten umfassen in der Regel zusammengehörige Räume, die einer gemeinsamen Nutzung unterliegen und innerhalb eines Gebäudes eigenständig genutzt werden. Das können beispielsweise Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, Arztpraxen oder Büros sein.

Eine Nutzungseinheit kann aus mehreren Räumen bestehen, die funktional zusammengehören und untereinander verbunden sind. Gemäß §33 MBO muss jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum über einen sicheren zweiten Rettungsweg verfügen. Zudem sind Nutzungseinheiten untereinander und zu anders genutzten Bereichen brandschutztechnisch abzugrenzen, um im Brandfall eine unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.

Nutzungseinheit – BrandabschnittRauchabschnitt

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen einer Nutzungseinheit und einem Brandabschnitt: Während eine Nutzungseinheit auf die Funktion von Räumen innerhalb eines Gebäudes verweist, ist ein Brandabschnitt eine bauliche Einheit, die durch feuerbeständige Bauteile wie Brandwände und feuerhemmende Decken von anderen Bereichen abgetrennt ist. Diese Trennung erfolgt gemäß den Anforderungen der MBO, um im Brandfall eine Ausbreitung des Feuers über einen definierten Zeitraum zu verhindern. Ein Brandabschnitt kann mehrere Nutzungseinheiten umfassen, eine Nutzungseinheit kann je nach Gebäude auch aus mehreren Brandabschnitten bestehen. Ein Gebäude kann auch eine einzige Nutzungseinheit bilden.

Neben der Unterscheidung zwischen Nutzungseinheit und Brandabschnitt gibt es den Begriff des Rauchabschnitts. Ein Rauchabschnitt ist eine brandschutztechnische Unterteilung, um die Verbreitung von Rauchgasen im Brandfall zu begrenzen. Realisieren lässt sich dies durch rauchdichte Abschlüsse wie Rauchschutztüren oder Rauchschutzklappen. Während Brandabschnitte primär dem Schutz vor Feuer dienen, sollen Rauchabschnitte insbesondere die Flucht- und Rettungswege rauchfrei halten und eine gezielte Entrauchung ermöglichen. In vielen Fällen überschneiden sich Brand- und Rauchabschnitte; sie können jedoch auch unabhängig voneinander konzipiert sein.

Um den baulichen und organisatorischen Brandschutz zu gewährleisten und im Ernstfall eine sichere Evakuierung der Gebäudenutzer zu ermöglichen, sind Nutzungseinheit, Brandabschnitt und Rauchabschnitt konzeptionell zu berücksichtigen. Die Abtrennung von Nutzungseinheiten ist aus funktionaler und brandschutztechnischer Sicht entscheidend. In der MBO ist festgelegt, dass Nutzungseinheiten durch feuerbeständige Bauteile voneinander getrennt sein müssen, insbesondere wenn es sich um unterschiedliche Nutzungen handelt, beispielsweise eine Kombination aus Wohn- und Gewerbenutzung innerhalb eines Gebäudes. Die geforderte Feuerwiderstandsdauer der Trennbauteile variiert abhängig von der Gebäudeklasse und Nutzung.

Fachwissen zum Thema

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brands und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.

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Baustoffe/​Bauteile

Anforderungen an Bauteile

Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

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Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen in Sonderbauten

Vorbeugender Brandschutz durch Rauchschürzen im Kranhaus „Pandion Vista“ in Köln

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Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

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Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Einflügelige Rauchschutztür (RS-1) aus Stahl

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Bauprodukte

Rauchschutzabschlüsse

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

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Sonderbauten

Sonderbauten nach MBO § 2 (4)

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