Objektanforderungen bei textilen Belägen
Bodenbeläge für den Objektbereich werden als Objektbeläge bezeichnet. Dies betrifft jedoch nur textile und elastische Bodenbeläge (z.B. PVC oder Linoleum) nicht aber Marmor, Bodenkeramik oder Parkett. Ob ein textiler Bodenbelag für ein bestimmtes Objekt geeignet ist oder nicht, hängt im Wesentlichen von der Nutzungsart der jeweiligen Räumlichkeiten ab. Demzufolge kann auch nicht von einer allgemeinen Objekteignung geprochen werden. So sind die Anforderungen an ein Hotelzimmer deutlich andere als beispielsweise an die Schalterhalle einer Bank oder an ein Warenhaus.
Gallerie
Gemäß DIN EN ISO 10874 werden textile, elastische und
Laminat-Bodenbeläge auf Basis der zugrunde
liegenden Klassifizierungsnormen gekennzeichnet. Dabei werden
textile Bodenbeläge Beanspruchungsklassen zugeordnet, die
zwischen Wohn- und Objektbereich differenzieren. Für die
Praxistauglichkeit ist außerdem die Beschreibung weiterer Zusatzeignungen wichtig. Im Objektbereich werden
fünf Zusatzeignungen vergeben: Stuhlrolle, Treppe, Antistatik,
Fußbodenheizung und Schnittkantenfestigkeit.
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