Objekteignung
Als „Objekte” werden gewerblich oder öffentlich genutzte Räume
bezeichnet. Ob ein Bodenbelag für ein bestimmtes Objekt geeignet
ist oder nicht, hängt im Wesentlichen von der Nutzungsart der
jeweiligen Räumlichkeiten ab. So sind die Anforderungen an ein
Hotelzimmer deutlich andere als beispielsweise an die Schalterhalle
einer Bank, an ein Waren- oder Krankenhaus.
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