Prüfzeichen Emicode
Klassifizierung emissionsarmer Werkstoffe für Böden und Wände
Flüchtige organische Substanzen (VOCs) und Gerüche, die aus
Bauprodukten ausgasen, können der Gesundheit und dem Wohlbefinden
schaden. Eine Orientierungshilfe für Planer und Handwerker,
Auftraggeber und Endverbraucher zur Beurteilung und Auswahl
bauchemischer Produkte bietet das Prüfzeichen Emicode. Im
Jahr 1997 auf Initiative der Gemeinschaft Emissonskontrollierte
Verlegewerkstoffe (GEV) entwickelt, dient es der Bewertung und
Klassifizierung beispielsweise von Spachtelmassen, Dichtstoffen,
Unterlagsbahnen, Klebebändern, Parkettlacken u.a.m. Abhängig von
der Menge emittierender organischer Substanzen werden die
Bauwerkstoffe eingeteilt in eine von drei Klassen: EC1 plus,
EC1 und EC2.
Gallerie
Dazu erfolgt eine Untersuchung des Produktes in Bezug auf
flüchtige und schwerflüchtige organische Stoffe; der Hersteller
erhält auf Grundlage der ermittelten Messdaten das entsprechende
Zertifikat. Werkstoffe der Klasse EC1 plus gelten als
besonders emissionsarm. Ihr TVOC (Total Volatile Organic
Compound/Summe der flüchtigen organischen Verbindungen) darf zum
Beispiel nach drei Tagen nicht höher sein als 750 μg/m³. In der
Klasse EC1 – Standardkategorie für emissionsarme Produkte –
darf dieser Wert bis maximal 1000 μg/m³ und in der Klasse
EC2 bis auf 3000 μg/m³ ansteigen. Der Messwert für
Formaldehyd-Ausdünstungen darf in allen drei Klassen nicht höher
sein als 50 μg/m³.
Kriterien für die Lizenzvergabe:
- Das Produkt muss lösemittelfrei sein.
- Stoffe, die nach EU-Richtlinien erwiesenermaßen krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (KMR-Stoffe der Klassen 1A und 1B) sind, dürfen nicht eingesetzt werden. Emissionen aller krebsverdächtigen Stoffe dürfen nach drei Tagen in der Summe einen Grenzwert von 10µg/m3 und nach 28 Tagen jeweils einen Grenzwert von 1µg/m3 nicht überschreiten.
- Das Produkt darf nach Gefahrstoffrecht weder als giftig (T) noch als sehr giftig (T+) gekennzeichnet sein. Zudem darf es aus Arbeitsschutz- und Geruchsgründen weder Methylethylketoxim noch Methylisobutylketoxim enthalten.
- Erforderliche Prüfungen haben nach der definierten GEV-Prüfmethode zu erfolgen. Die Dokumentation der Prüfergebnisse erfolgt durch den Hersteller selbst nach werksinternen Richtlinien.
- Die Einstufung in Emicode-Klassen erfolgt entsprechend der Produktgruppe nach Erfüllung aller Anforderungen aus den dazugehörigen Tabellen. Zur Produktkennzeichnung ist die zutreffende Klasse zu verwenden.
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