BNK/BNG Zertifizierung
Bewertungssystem der QNG-Siegelvarianten
Das 2015 gegründete Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN) ist eine Ausgründung des Forschungsprojekts Durchführung einer Pilotphase für die Bewertungsmethode Kleinwohnhausbauten des Fachgebiets Bauklimatik der Hochschule München. Ziel des Instituts ist es, nachhaltige Wohnbauten in Deutschland zu fördern. Hierzu entwickelte das BiRN ein eigenes Bewertungssystem für Wohngebäude verschiedener Größenordnungen.
Gallerie
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden erstmals Nachhaltigkeitsaspekte in Form von Nachhaltigkeitsklassen in den Förderkatalog der Bundesregierung aufgenommen. Grundvoraussetzung für eine Unterstützung ist der Erhalt des gebäudebezogenen Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG). Die zu erreichenden Zertifikate des BiRN sind seit 2021 fester Bestandteil der QNG-Siegelvarianten für Wohngebäude und somit förderungsfähig.
Die Zertifizierungstypen
Das BiRN bietet zwei mögliche Zertifizierungsbereiche an: das Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnungsbau (BNK) und das Bewertungssystem Nachhaltige Gebäude (BNG). Sie werden entweder auf Basis eines existierenden Gebäudes oder auf Basis eines sogenannten Baumusters vergeben. Bei letzterem handelt es sich um ein baugleiches oder ähnliches, bereits gebautes Wohnhaus, das zur Nachhaltigkeitsbewertung eines noch ungebauten Gebäudeentwurfs herangezogen wird. Zur Bestätigung der Ähnlichkeit werden Bautypen- und Leistungsbeschreibungen bemustert.
Es werden folgende Zertifikaten unterschieden:
- BNK Zertifikat
für Wohngebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten
- BNG-Zertifikat
für Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten
- BNK-Vorzertifikat
auf Basis eines Baumusters eines Kleinwohnungsbauprojekts
- BNG-Vorzertifikat
auf Basis eines Baumusters eines Wohngebäudes ab fünf Wohneinheiten
- BNK/BNG-Baureihenzertifikat
auf Basis eines Baumusters für Wohngebäude mit einer Wohneinheit; gilt nur für vorgefertigte Einfamilienwohnhäuser mit oder ohne Einliegerwohnung
- BNK/BNG-Bauserienzertifikat
auf Basis eines Baumusters für Wohngebäude größer als zwei Wohneinheiten; gilt nur für Wohngebäude von Bauträgern oder Fertighaus-/Modulbauherstellern (Vorfertigung); jedes gebaute Haus erhält nach Fertigstellung und finaler Prüfung ein eigenes individuelles BNG-Zertifikat
Schwerpunkte der Bewertung
Sowohl für das BNK als auch für das BNG werden die zu bewertenden Gebäude anhand von vier Kriterienkatalogen evaluiert:
- Soziokulturelle und funktionale Qualitäten
beispielsweise Barrierefreiheit und Bedienfreundlichkeit sowie bauphysikalische Aspekte, wie Schallschutz, Wärmeschutz und Gebäudehygiene
- Ökonomische Qualitäten
etwa ausgewählte Kosten im Lebenszyklus eines Bauwerks
- Ökologische Qualitäten
beispielsweise Treibhauspotenziale und andere Umweltwirkungen, Primärenergien und dezentrale Energiegewinnung sowie nachhaltige Materialgewinnung und Flächennutzung.
- Prozessqualität
beispielsweise die Qualitätssicherung eines Gebäudes, die Erstellung eines Nutzungshandbuchs sowie die Durchführung von Beratungsgesprächen und Zielvereinbarungen
Ablauf der Zertifizierung
Die Gebäudebewertung erfolgt parallel zum Planungs- und Bauprozess und wird bis zur Fertigstellung von einem Auditor der BNK und BNG begleitet. Mit diesen Schritten kommt man zur Zertifizierung:
- Auswahl eines Auditors, beispielsweise über die Online-Suche des BiRN
- Anmeldung des Wohngebäudes beim BiRN für die BNK- oder BNG-Zertifizierung bzw. QNG-Zertifizierung
- Festlegung von nachhaltigen Planungszielen und Erstellung der Dokumentation
- Ausstellung des Zertifikats und Abruf der Fördermittel
Gebühren (Stand August 2024)
Das BiRN berechnet für die Zertifizierungen je nach Anzahl der Wohneinheiten unterschiedlich hohe Gebühren. Vorzertifikate werden nach einem separaten Preismodell gezahlt.
BNK-Zertifikat:
- 1 Wohneinheit (WE): 595 EUR zzgl. MwSt.
- 2 WE: 795 EUR zzgl. MwSt.
- 3 WE: 995 EUR zzgl. MwSt.
- 4 WE: 1.295 EUR zzgl. MwSt.
- 5 WE: 1.495 EUR zzgl. MwSt.
BNG-Zertifikat:
- 6 bis 20 WE: Sockelbetrag 5 WE (1.495 EUR) zzgl. 100 EUR je weitere WE
- 21 bis 50 WE: Sockelbetrag 20 WE (2.995 EUR) zzgl. 75 je weitere WE
- ab 51 WE: Sockelbetrag 50 WE (5.245 EUR) zzgl. 50 je weitere WE