Baulicher Holzschutz
Grundsätzliche und besondere bauliche Maßnahmen
Die DIN 68800-2: Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau nennt baulich-konstruktive Randbedingungen, um Holzbauteile in die GK 0 einstufen bzw. überführen zu können und damit auf weitere Holzschutzmaßnahmen – insbesondere die Verwendung chemischer Holzschutzmittel – verzichten zu können. Die einfachste Maßnahme zum Schutz vor holzzerstörenden Insekten ist die Verwendung von technisch getrocknetem Holz. Die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor holzzerstörenden Pilzen ist die Begrenzung der Holzfeuchte (≤ 20 %) durch bauliche Maßnahmen. DIN 68800-2 unterscheidet hierbei zwischen grundsätzlichen und besonderen baulichen Maßnahmen.
Grundsätzliche bauliche Maßnahmen sind immer durch eine rechtzeitige und sorgfältige Holzschutzplanung zu berücksichtigen und beschreiben den umfassenden Feuchteschutz von Holzbauteilen. Dies betrifft sowohl die Feuchte bei Transport, Montage und Einbau als auch die Feuchte im Gebrauchszustand (➤ Abbildung 1).
Durch besondere bauliche Maßnahmen können Holzbauteile in die Gebrauchsklasse GK 0 überführt werden, wenn dies allein durch die grundsätzlichen Maßnahmen nicht möglich ist. Hierzu zählen die technische Trocknung, besondere Konstruktionsprinzipien sowie besondere rechnerische Nachweise des Tauwasserschutzes (➤ Abbildung 1).
Abbildung 1: Holzschutz nach DIN 68800
Im Anhang A der DIN 68800-2 sind zahlreiche Beispielkonstruktionen aufgeführt, bei denen die Bedingungen der GK 0 erfüllt sind und auf die Verwendung von chemischen Holzschutzmitteln verzichtet werden kann. Diese können ohne weiteren Nachweis angewendet werden.
Bei üblichen Holzbauten sind die in der Norm aufgeführten
vorbeugenden baulichen Maßnahmen ausreichend. Für die verbleibenden
Fälle, in denen das Schutzziel durch den baulichen Holzschutz
allein nicht sichergestellt werden kann, werden in DIN 68800-1:
Holzschutz – Teil 1: Allgemeines in Abhängigkeit von der
jeweiligen Gebrauchsklasse Maßnahmen beschrieben, die die
geforderte Dauerhaftigkeit der Konstruktion dennoch gewährleisten
sollen, z.B. durch die Auswahl besonders dauerhafter Holzarten.1)
Werden Außenwandbekleidungen, Balkone und Terrassen aus Holz nach den Fachregeln des Zimmererhandwerks ausgeführt, ist auch für diese Außenbauteile ein vorbeugender Schutz mit Holzschutzmitteln nicht erforderlich. Die Hinweise für Planer und Ausführende werden durch zahlreichen Detaillösungen für Regelkonstruktionen ergänzt.
- Fachregel 01 des Zimmererhandwerks – Außenwandbekleidung aus Holz
- Fachregel 02 des Zimmererhandwerks – Balkone und Terrassen
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