Außenwandbekleidungen aus Holz

Materialien, Verbindungsmittel, Konstruktionsprinzipien

Die Fassadengestaltung bestimmt entscheidend den Charakter eines Gebäudes. Holz und auch Holzwerkstoffe bieten dabei vielfältige Möglichkeiten.

Gallerie

Holz ist im Außenbereich verschiedenen Umwelteinflüssen ausgesetzt, insbesondere Niederschlag und Sonneneinstrahlung. Holztypische Veränderungen wie Rissbildung, Quell- und Schwindverformungen, Verdrehungen, Krümmungen oder Harzaustritt lassen sich im Außenbereich nicht vermeiden. Ziel ist es, die holztypischen Veränderungen unter Einhaltung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.

Um Holzbauteile hinsichtlich des erforderlichen Schutzes gegen holzzerstörende Organismen einstufen zu können, müssen diese bereits bei der Planung einer Gebrauchsklasse nach DIN 68800-1: Holzschutz - Teil 1: Allgemeines zugeordnet werden.

Die Fachregel 01 des Zimmererhandwerks „Außenwandbekleidungen aus Holz“ ist ein Leitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung der üblichen Regelfälle nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus können Sonderlösungen für spezielle Ausführungs- und Anwendungsfälle gegebenenfalls erforderlich sein.

Die Fachregel gilt für Bekleidungen aus Vollholz, Bekleidungen aus Massivholzplatten sowie zementgebundene Spanplatten und kann sinngemäß auch auf Bekleidungen aus anderen Holzwerkstoffen angewendet werden. Die Fachregel gilt für Außenwandbekleidungen mit einer maximalen Höhe von 10 m über Geländeoberkante (➤ Abbildung 1). Für höhere Außenwandbekleidungen können die Grundprinzipien sinngemäß angewendet werden.


Abbildung 1: Geltungsbereich der Fachregel zur Anordnung von Außenwandbekleidungen (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)

Allgemeines

Außenwandbekleidungen, die nach den Angaben dieser Fachregel ausgeführt werden, gelten als ausreichend standsicher. Für Bekleidungen aus Holzwerkstoffplatten mit einer Fläche > 0,4 m² oder einem Eigengewicht > 5 kg und für Brettbekleidungen mit einer Brettbreite > 0,3 m oder Unterstützungsabständen durch die Unterkonstruktion > 0,85 m ist ein prüffähiger Standsicherheitsnachweis nach Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) zu erstellen.

Außenwandbekleidungen haben sowohl bauphysikalische als auch gestalterische Funktionen und sind zusammen mit eventuell vorhandenen Wärmedämmschichten baurechtliche Bestandteile der Außenwand. Bei der Planung und Ausführung sind u.a. das Baurecht, die Bauordnungen der Länder, das Nachbarschaftsrecht sowie der Brand-, Wärme-, Schall- und Tauwasserschutz zu prüfen.

Materialien
Vollholz
Die Dauerhaftigkeit und das Erscheinungsbild einer Holzfassade ist maßgeblich von der Auswahl der entsprechenden Holzart abhängig. Bei fachgerechter Ausführung weisen vor allem einheimische Holzarten wie Lärche, Douglasie oder Eiche eine ausreichende Dauerhaftigkeit auf. Aber auch Fichte und Tanne haben sich in der Vergangenheit bewährt. So ist z.B. für Bekleidungen aus Massivholz mindestens Holz der Güteklasse II nach DIN 68365: Schnittholz für Zimmererarbeiten – Sortierung nach dem Aussehen – Nadelholz oder gleichwertig zu verwenden.

Holzwerkstoff
Holzwerkstoffe, die nach dieser Fachregel für Außenwandbekleidungen verwendet werden, müssen für den Einsatz in Nutzungsklasse 3 (NKL 3) geeignet sein. Die Eignung des Holzwerkstoffs für die NKL 3 und/oder im tragenden Bereich ist z.B. durch einen Verwendbarkeitsnachweis nachzuweisen.

Verbindungsmittel
Die Verwendung stiftförmiger Verbindungsmittel erfolgt nach DIN EN 14592: Holzbauwerke – Stiftförmige Verbindungsmittel – Anforderungen oder nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) bzw. Europäisch Technischen Bewertungen (ETA). Mindestanforderungen an den Korrosionsschutz sind in der DIN EN 1995-1-1: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau sowie DIN SPEC 1052-100: Holzbauwerke – Bemessung und Konstruktion von Holzbauten –Teil 100: Mindestanforderungen an die Baustoffe oder den Korrosionsschutz von Verbindungsmitteln geregelt. Die Unterkonstruktion wird i.d.R. mit verzinkten Verbindungsmitteln an der Tragkonstruktion befestigt, wohingegen sichtbare Befestigungen der Bekleidung mit geeigneten nicht rostenden Verbindungsmitteln (mindestens CRC II) ausgeführt werden.

Holzschutz

Konstruktiver Holzschutz
Die Fachregel beinhaltet die Regelungen der DIN 68800-1 und -2. Bei den Ausführungen nach dieser Fachregel sind die baulichen Maßnahmen, die zur Einstufung in die angegebenen Gebrauchsklassen führen, bereits berücksichtigt.

Bei Außenwandbekleidungen nach dieser Fachregel ist dauerhaft von einer Holzfeuchte auszugehen, bei der eine Schädigung durch holzzerstörende Pilze nicht zu erwarten ist.

Die Außenwandbekleidung schützt die dahinterliegenden Bauteile wie Tragkonstruktion oder Dämmung vor Schlagregen.

Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
Werden Außenwandbekleidungen nach dieser Fachregel ausgeführt, ist ein vorbeugender Schutz des Holzes mit Holzschutzmitteln weder für die Unterkonstruktion noch für die Bekleidung erforderlich.

Oberflächenbeschichtung
Die Auswirkung klimatischer Einwirkungen kann durch eine Beschichtung von Holz verringert werden, sofern diese fachgerecht ausgeführt wird. Natürliche Schwind- und Quellbewegungen und die damit verbundene Rissbildung des Holzes begünstigen das Eindringen von Wasser, das aufgrund der dampfbremsenden Wirkung der Beschichtung nur schwer wieder verdunsten kann. Ein dauerhafter Schutz kann somit durch eine Beschichtung nicht erreicht werden.

Die Funktionstüchtigkeit und das Aussehen können nur durch eine regelmäßige Inspektion oder ggf. Erneuerung der Holzbauteile gewährleistet werden. Hinweise zur Instandhaltung sind dem BFS-Merkblatt Nr. 18: Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich (Technische Richtlinie für Maler und Lackierer des Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz; s. Surftipps) zu entnehmen.

Konstruktionsprinzipien
Vorgehängte Außenwandbekleidungen können hinterlüftet, nur belüftet und unter bestimmten Randbedingungen auch ohne Belüftung ausgeführt werden (➤ Tabelle 1). Das Weglassen von Belüftungsöffnungen kann im mehrgeschossigen Holzbau erforderlich werden, um den schwer kontrollierbaren Brandeintrag in die Hinterlüftungsebene sowie die vertikale Brandweiterleitung zu verhindern. Bei Wegfall der Be- und Entlüftungsöffnungen entsteht bei kleinformatigen Fassadenbekleidungen aufgrund von Winddruck und -sog dennoch ein ausreichender Luftaustausch hinter der Fassade, der die gewünschten Trocknungseffekte bringt.

Tabelle 1: Varianten und Anforderungen an Außenwandbekleidungen (GK 0) nach DIN 68800-2 (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)

Sockelbereich

Zur Verminderung von Spritzwasser im Sockelbereich sind unterschiedliche konstruktive Hinweise zu beachten. Die Sockelhöhe ist abhängig vom Untergrund. Üblicherweise ist ein Abstand von 300 mm zwischen der Außenwandbekleidung aus Holz oder Holzwerkstoff und der Geländeoberkante einzuhalten (➤ Abbildung 2A). In Abhängigkeit der Geländeoberfläche, zum Beispiel bei einer Kiesschicht mit einer entsprechenden Körnung (Korngröße 16/32) kann der Abstand auf 150 mm reduziert werden (➤ Abbildung 2B).

Abbildung 2: Ausführungsmöglichkeit des Sockelbereichs bei nichtspezifiziertem Geländebelag (A 300 mm über GOK, B 150 mm über GOK (Kies)) (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)

Bauphysik

Wärmeschutz
In Kombination mit einer zusätzlichen Wärmedämmschicht können Außenwandbekleidungen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden beitragen.

Schallschutz
Die Anordnung einer Außenwandbekleidung trägt i.d.R. nicht zu einer Verbesserung des Schallschutzes im Inneren des Gebäudes bei. Ausnahmen sind z.B. geschlossene, nicht belüftete Bekleidungen mit Nut und Feder.

Brandschutz
Die Anforderungen an Außenwandbekleidungen in dieser Fachregel resultieren aus den Vorschriften der Musterbauordnung 2002 (MBO). Weiterhin sind die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen (LBO), der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) sowie der DIN 4102-4: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile einzuhalten.


Quelle: Holzbau Deutschland Institut

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Außenwandbekleidungen aus Holz

Holz und auch Holzwerkstoffe bieten eine Vielfalt von Möglichkeiten: Karbonisierte Holztafeln bilden die Fassade des Baugruppenhauses Frizz23 in Berlin-Kreuzberg (Deadline Architekten, 2019).

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Die Fachregel des Zimmererhandwerks zu Außenwandbekleidungen aus Holz ist ein Leitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung nach allgemein anerkannten Regeln der Technik.

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Tragende Holzbeläge werden üblicherweise in Gebrauchsklasse GK 3.2 eingestuft. Sind Schmutzablagerungen zu erwarten, ist eine Zuordnung in GK 4 vorzunehmen.

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Die Verwendung von Holz im Außenbereich ist mit einer sorgfältigen Planung verbunden; die Fachregel 02 des Zimmererhandwerks fasst wesentliche Erkenntnisse zusammen.

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