Außenwandbekleidungen aus Holz
Materialien, Verbindungsmittel, Konstruktionsprinzipien
Die Fassadengestaltung bestimmt entscheidend den Charakter eines Gebäudes. Holz und auch Holzwerkstoffe bieten dabei vielfältige Möglichkeiten.
Gallerie
Holz ist im Außenbereich verschiedenen Umwelteinflüssen ausgesetzt, insbesondere Niederschlag und Sonneneinstrahlung. Holztypische Veränderungen wie Rissbildung, Quell- und Schwindverformungen, Verdrehungen, Krümmungen oder Harzaustritt lassen sich im Außenbereich nicht vermeiden. Ziel ist es, die holztypischen Veränderungen unter Einhaltung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
Um Holzbauteile hinsichtlich des erforderlichen Schutzes gegen holzzerstörende Organismen einstufen zu können, müssen diese bereits bei der Planung einer Gebrauchsklasse nach DIN 68800-1: Holzschutz - Teil 1: Allgemeines zugeordnet werden.
Die Fachregel 01 des Zimmererhandwerks „Außenwandbekleidungen aus Holz“ ist ein Leitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung der üblichen Regelfälle nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus können Sonderlösungen für spezielle Ausführungs- und Anwendungsfälle gegebenenfalls erforderlich sein.
Die Fachregel gilt für Bekleidungen aus Vollholz,
Bekleidungen aus Massivholzplatten sowie zementgebundene
Spanplatten und kann sinngemäß auch auf Bekleidungen aus anderen
Holzwerkstoffen angewendet werden. Die Fachregel gilt für
Außenwandbekleidungen mit einer maximalen Höhe von 10 m über
Geländeoberkante (➤ Abbildung 1). Für höhere Außenwandbekleidungen
können die Grundprinzipien sinngemäß angewendet werden.
Abbildung 1: Geltungsbereich der Fachregel zur Anordnung
von Außenwandbekleidungen (Quelle: Holzbau Deutschland
Institut)
Allgemeines
Außenwandbekleidungen, die nach den Angaben dieser Fachregel ausgeführt werden, gelten als ausreichend standsicher. Für Bekleidungen aus Holzwerkstoffplatten mit einer Fläche > 0,4 m² oder einem Eigengewicht > 5 kg und für Brettbekleidungen mit einer Brettbreite > 0,3 m oder Unterstützungsabständen durch die Unterkonstruktion > 0,85 m ist ein prüffähiger Standsicherheitsnachweis nach Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) zu erstellen.
Außenwandbekleidungen haben sowohl bauphysikalische als auch gestalterische Funktionen und sind zusammen mit eventuell vorhandenen Wärmedämmschichten baurechtliche Bestandteile der Außenwand. Bei der Planung und Ausführung sind u.a. das Baurecht, die Bauordnungen der Länder, das Nachbarschaftsrecht sowie der Brand-, Wärme-, Schall- und Tauwasserschutz zu prüfen.
Materialien
Vollholz
Die Dauerhaftigkeit und das Erscheinungsbild einer
Holzfassade ist maßgeblich von der Auswahl der entsprechenden
Holzart abhängig. Bei fachgerechter Ausführung weisen vor allem
einheimische Holzarten wie Lärche, Douglasie oder Eiche eine
ausreichende Dauerhaftigkeit auf. Aber auch Fichte und Tanne haben
sich in der Vergangenheit bewährt. So ist z.B. für Bekleidungen aus
Massivholz mindestens Holz der Güteklasse II nach
DIN 68365: Schnittholz für Zimmererarbeiten – Sortierung
nach dem Aussehen – Nadelholz oder gleichwertig zu
verwenden.
Holzwerkstoff
Holzwerkstoffe, die nach dieser Fachregel für Außenwandbekleidungen
verwendet werden, müssen für den Einsatz in Nutzungsklasse 3 (NKL 3) geeignet sein. Die
Eignung des Holzwerkstoffs für die NKL 3 und/oder im tragenden
Bereich ist z.B. durch einen Verwendbarkeitsnachweis
nachzuweisen.
Verbindungsmittel
Die Verwendung stiftförmiger Verbindungsmittel erfolgt nach DIN
EN 14592: Holzbauwerke – Stiftförmige Verbindungsmittel –
Anforderungen oder nach allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen (abZ) bzw. Europäisch Technischen Bewertungen (ETA).
Mindestanforderungen an den Korrosionsschutz sind in der DIN EN
1995-1-1: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von
Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln
für den Hochbau sowie DIN SPEC 1052-100: Holzbauwerke –
Bemessung und Konstruktion von Holzbauten –Teil 100:
Mindestanforderungen an die Baustoffe oder den Korrosionsschutz von
Verbindungsmitteln geregelt. Die Unterkonstruktion wird i.d.R.
mit verzinkten Verbindungsmitteln an der Tragkonstruktion
befestigt, wohingegen sichtbare Befestigungen der Bekleidung mit
geeigneten nicht rostenden Verbindungsmitteln (mindestens CRC II)
ausgeführt werden.
Holzschutz
Konstruktiver Holzschutz
Die Fachregel beinhaltet die Regelungen der DIN 68800-1 und -2. Bei
den Ausführungen nach dieser Fachregel sind die baulichen
Maßnahmen, die zur Einstufung in die angegebenen Gebrauchsklassen
führen, bereits berücksichtigt.
Bei Außenwandbekleidungen nach dieser Fachregel ist dauerhaft von einer Holzfeuchte auszugehen, bei der eine Schädigung durch holzzerstörende Pilze nicht zu erwarten ist.
Die Außenwandbekleidung schützt die dahinterliegenden Bauteile
wie Tragkonstruktion oder Dämmung vor Schlagregen.
Vorbeugender Schutz von Holz mit
Holzschutzmitteln
Werden Außenwandbekleidungen nach dieser
Fachregel ausgeführt, ist ein vorbeugender Schutz des Holzes mit
Holzschutzmitteln weder für die Unterkonstruktion noch für die
Bekleidung erforderlich.
Oberflächenbeschichtung
Die Auswirkung klimatischer Einwirkungen kann durch eine
Beschichtung von Holz verringert werden, sofern diese fachgerecht
ausgeführt wird. Natürliche Schwind- und Quellbewegungen und die damit
verbundene Rissbildung des Holzes begünstigen das Eindringen von
Wasser, das aufgrund der dampfbremsenden Wirkung der Beschichtung
nur schwer wieder verdunsten kann. Ein dauerhafter Schutz kann
somit durch eine Beschichtung nicht erreicht werden.
Die Funktionstüchtigkeit und das Aussehen können nur durch eine regelmäßige Inspektion oder ggf. Erneuerung der Holzbauteile gewährleistet werden. Hinweise zur Instandhaltung sind dem BFS-Merkblatt Nr. 18: Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich (Technische Richtlinie für Maler und Lackierer des Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz; s. Surftipps) zu entnehmen.
Konstruktionsprinzipien
Vorgehängte
Außenwandbekleidungen können hinterlüftet, nur belüftet und unter
bestimmten Randbedingungen auch ohne Belüftung ausgeführt werden (➤
Tabelle 1). Das Weglassen von Belüftungsöffnungen kann im
mehrgeschossigen Holzbau erforderlich werden, um den schwer
kontrollierbaren Brandeintrag in die Hinterlüftungsebene sowie die
vertikale Brandweiterleitung zu verhindern. Bei Wegfall der Be- und
Entlüftungsöffnungen entsteht bei kleinformatigen
Fassadenbekleidungen aufgrund von Winddruck und -sog dennoch ein
ausreichender Luftaustausch hinter der Fassade, der die gewünschten
Trocknungseffekte bringt.
Tabelle 1: Varianten und Anforderungen an Außenwandbekleidungen (GK 0) nach DIN 68800-2 (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)
Sockelbereich
Zur Verminderung von Spritzwasser im Sockelbereich sind unterschiedliche konstruktive Hinweise zu beachten. Die Sockelhöhe ist abhängig vom Untergrund. Üblicherweise ist ein Abstand von 300 mm zwischen der Außenwandbekleidung aus Holz oder Holzwerkstoff und der Geländeoberkante einzuhalten (➤ Abbildung 2A). In Abhängigkeit der Geländeoberfläche, zum Beispiel bei einer Kiesschicht mit einer entsprechenden Körnung (Korngröße 16/32) kann der Abstand auf 150 mm reduziert werden (➤ Abbildung 2B).
Abbildung 2: Ausführungsmöglichkeit des Sockelbereichs
bei nichtspezifiziertem Geländebelag (A 300 mm über GOK, B 150 mm
über GOK (Kies)) (Quelle: Holzbau Deutschland
Institut)
Bauphysik
Wärmeschutz
In Kombination mit einer zusätzlichen Wärmedämmschicht können
Außenwandbekleidungen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von
Gebäuden beitragen.
Schallschutz
Die Anordnung einer Außenwandbekleidung
trägt i.d.R. nicht zu einer Verbesserung des Schallschutzes im
Inneren des Gebäudes bei. Ausnahmen sind z.B. geschlossene, nicht
belüftete Bekleidungen mit Nut und Feder.
Brandschutz
Die Anforderungen an Außenwandbekleidungen in dieser Fachregel
resultieren aus den Vorschriften der Musterbauordnung 2002 (MBO).
Weiterhin sind die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen
(LBO), der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
sowie der DIN 4102-4: Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter
Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile einzuhalten.
Fachwissen zum Thema
Surftipps
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