Besondere bauliche Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze
Holzzerstörende Pilze können sich aus Sporen erst über längere Zeiträume bei auftretenden relativen Luftfeuchten über 95% oder im Bereich lokaler Auffeuchtungen oberhalb der Fasersättigung entwickeln. Kurzzeitige Auffeuchtungen oberhalb der Fasersättigung werden bis zu drei Monate toleriert.
Zur Vermeidung einer Gefährdung werden in DIN 68800-2: Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau Maßnahmen für Bauteile im Freien unter Dach sowie für bewitterte Bauteile ohne Erdkontakt genannt:
Anforderungen nach DIN 68800-2 an Bauteile unter Dach:
- a) Ausreichender Dachüberstand bei von außen sichtbaren
Konstruktionen oder andere besondere konstruktive Maßnahmen, z. B.
Abdeckung (vgl. Abbildung 1)
Abbildung 1: 60°-Regel für geschützte Bauteile (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)
- b) Verstärkte Belüftungsmaßnahmen bei Bauwerken mit zu erwartenden relativen Luftfeuchten von mehr als 85% über Zeiträume von mehr als einer Woche, z.B. Kompostier- oder Eislaufhallen (ein örtlich begrenzter Tauwasseranfall von wenigen Stunden im Monat ist bei ausreichender Rücktrocknungsmöglichkeit als unkritisch anzusehen).
Bei bewitterten Bauteilen ohne Erdkontakt ist darauf zu achten, dass die Holzfeuchte 20% nicht überschreitet, wobei eine kurzzeitige Erhöhung im Oberflächenbereich unkritisch ist. Voraussetzung ist ein ausreichender Spritzwasserschutz der Bauteile.
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