Balkone und Terrassen
Grundlegende Hinweise und Anforderungen
Mit Terrassen und Balkonen aus Holz lassen sich gerade an Gebäuden in mineralischer Bauweise Akzente setzen. Die Verwendung von Holz im Außenbereich ist allerdings mit einer sorgfältigen Planung verbunden, um die Dauerhaftigkeit der Konstruktion langfristig zu gewährleisten.
Gallerie
Die Fachregel 02 des Zimmererhandwerks „Balkone und Terrassen“ fasst die Erkenntnisse zusammen, um eine einwandfreie technische Leistung zu erzielen. Sie gibt den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder und dient als Handlungsleitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung.
Die Fachregel gilt für handwerkliche Balkon- und Terrassenkonstruktionen aus Vollholz, geklebte Holzbauteile und Holzwerkstoffe und kann sowohl auf ebenerdige Konstruktionen als auch andere tragende Holzkonstruktionen im Außenbereich wie beispielsweise Vordächer oder Carports angewandt werden.
Baurecht
Das Erstellen von Terrassen ist in den meisten Bundesländern ein verfahrensfreies (genehmigungsfreies) Bauvorhaben. Im Gegensatz zu Terrassen sind Balkone in Abhängigkeit der jeweiligen Landesbauordnung genehmigungspflichtige bauliche Anlagen und müssen entsprechend der geltenden Norm konstruiert und bemessen werden. Maßgebend für die Planung und Ausführung tragender Bauteile sind die Teile 1-4 der DIN 68800: Holzschutz. Die Anwendung dieser Norm wird für nicht tragende Bauteile empfohlen.
Hinweis: Sind Balkone oder Terrassen Bestandteil eines zweiten Rettungsweges, müssen die Anforderungen an das Brandverhalten der verwendeten Baustoffe und Bauteile der jeweiligen Landesbauordnung eingehalten werden.
Gebrauchsklassen nach DIN 68800
Die Dauerhaftigkeit einer Konstruktion soll anhand von Gebrauchsklassen sichergestellt werden. Eine Gebrauchsklasse differenziert sich durch die Holzfeuchte im Gebrauchszustand bzw. Umgebungsbedingungen sowie die Gefährdung durch tierische und pflanzliche Schädlinge.
Eine zentrale Aufgabe bei der Planung ist die Zuordnung der einzelnen Bauteile in die entsprechende Gebrauchsklasse. Die maßgebenden Einflussfaktoren für die Einordnung in die jeweilige Gebrauchsklasse werden in der DIN 68800-1, Tabelle 1 beschrieben.
Tab. 1: Gebrauchsklassen nach DIN 68800-1, Tabelle 1
Beispiel – Balkonkonstruktion
Im folgenden Beispiel soll die in Abbildung 1 dargestellte
Balkonkonstruktion anhand von Tabelle 1 in die entsprechenden
Gebrauchsklassen eingestuft werden.
Abb. 1: Balkonkonstruktion
Tab. 2: Balkonkonstruktion – Gebrauchsklassen
Hinweis: Die Festigkeits- und Steifigkeitseigenschaften von Holz werden vom Umgebungsklima beeinflusst. Vollholzprodukte und Holzwerkstoffe werden daher in Abhängigkeit der zu erwartenden Gleichgewichtsfeuchte im Gebrauchszustand nach DIN EN 1995-1-1: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau in Nutzungsklassen eingeteilt. Demnach können Außenbauteile unter Dach der Nutzungsklasse 2 (NKL 2) und bewitterte Bauteile der Nutzungsklasse 3 (NKL 3) zugeordnet werden.
Auswahlkriterien für Materialien
Vollholz und Vollholzprodukte
Die Wahl der geeigneten Holzart ist neben der konstruktiven
Ausbildung von besonderer Bedeutung, da die Konstruktion einer
erhöhten Feuchtebeanspruchung unterliegt. In den höheren
Gebrauchsklassen kommen in der Regel Holzarten mit erhöhter
Dauerhaftigkeit gemäß DIN EN 350-2: Dauerhaftigkeit von Holz und
Holzprodukten – Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von
Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff zum Einsatz
und müssen im tragenden Bereich nach Festigkeit sortiert sein:
GK 3.1 Lärche- oder Douglasien-Kernholz
GK 3.2 Sibirische Lärche- oder Eichen-Kernholz, Bongossi (Azobé)
Holzwerkstoffe
Die Verwendbarkeit von Holzwerkstoffen kann über einen
Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers erfolgen oder ist
entsprechend der Nutzungsklassen geregelt.
Befestigungs-, Verbindungs- und Verankerungsmittel
Für die Verbindung von tragenden Bauteilen sind Verbindungsmittel nach DIN EN 1995-1-1 sowie DIN EN 1995-1-1 NA oder nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) bzw. Europäisch Technischer Zulassung (ETA) zu verwenden. Bei Belägen und Bekleidungen sind in der Regel Befestigungsmittel aus rostfreiem Edelstahl A2 ausreichend. Höherwertiger säurefester Edelstahl A4 wird bei gerbstoffreichen Hölzern wie Eiche oder Bongossi (Azobé) eingesetzt. In allen anderen Fällen müssen die Verbindungsmittel mindestens galvanisch verzinkt sein.
Konstruktionsprinzipien – offene und geschlossene Konstruktionen
Balkon- und Terrassenflächen werden in offene und geschlossene Konstruktionen unterteilt. Bei mehr als einer Wohn- oder Nutzungseinheit müssen übereinanderliegende Balkone oder Balkone über Terrassen als geschlossene Konstruktionen ausgeführt werden.
Abb. 2: Konstruktionsprinzipien
Bauteilanforderungen
Stützen
Eine Stütze kann in Gebrauchsklasse GK 3.1 eingestuft werden, wenn
der Abstand der Hirnholzfläche zum Untergrund mindestens 300 mm
beträgt. Dieser Abstand kann durch die Anordnung einer
Kiesschüttung (Korngröße 16/32; Breite mindestens 150 mm ab
Außenkante Stütze) auf 150 mm reduziert werden (siehe Abb. 3c).
Abb. 3: Anschluss des Stützenfußes an den Untergrund und
Klassifizierung des Stützenholzes
Die Einordnung direkt bewitterter Stützen in die Gebrauchsklasse
GK 0 ist dann möglich, wenn diese aus technisch getrocknetem Holz
besteht und die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- Begrenzung der Querschnittsmaße bei Bauteilen aus kerngetrenntem Vollholz aus 16/16 cm bzw. 20/20 cm bei Brettschichtholz
- Verwendung technisch getrockneter Hölzer mit gehobelter Oberfläche
- Anschlüsse stauwasserfrei ausführen
- Abdeckung von Hirnholzflächen
- Stützenfuß stau- und spritzwasserfrei ausführen
- Oberseitiges Abdecken schräg stehender Stützen
Hauptträger
Bewitterte Hauptträger können durch eine oberseitige Abdeckung mit ausreichend seitlichem Überstand in die Gebrauchsklasse GK 3.1 eingeordnet werden. Nicht geschützte Bauteile sind Gebrauchsklasse GK 3.2 zuzuordnen. Die Einstufung in die Gebrauchsklasse GK 0 ist bei geschlossenen Konstruktionen möglich.
Beläge
Tragende Holzbeläge werden üblicherweise in Gebrauchsklasse GK 3.2 eingestuft. Sind Schmutzablagerungen zu erwarten, ist eine Zuordnung in Gebrauchsklasse GK 4 vorzunehmen. Die Ausführung „unter Dach“ ermöglicht die Zuordnung in Gebrauchsklasse GK 0 oder GK 1.
Die Holzfeuchte im Gebrauchszustand muss soweit gesenkt werden,
dass die Rücktrocknung des Belags gewährleistet ist. Unter
Einhaltung der hier genannten planerischen, konstruktiven und
organisatorischen Maßnahmen ist eine Einordnung in die
Gebrauchsklasse GK 3.1 möglich:
- Ausführung bei Gebäuden mit einer Höhe der obersten Geschossdecke bis zu 7,00 m und bei nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten im Gebäude
- ungestörtes Gefälle von 2 % in Brettlängsrichtung
- Brettlängen max. 3,00 m
- Versenkung der Befestigungsmittel max. 1 mm
- Zur Reduzierung der Feuchtebelastung muss an jedem Auflagerpunkt eines Belagbrettes eine geeignete Gummi-, Kunststoff- oder Hartholzunterlage angeordnet werden
- Stöße der Belagbretter dürfen nicht auf flächigen Bauteilen enden
- allseitige Umlüftung der Belagbretter sicherstellen
- Auffeuchtung durch standortbedingte klimatische Einflüsse oder Verschattungen ist bei der Planung zu berücksichtigen
- Regelmäßige Inspektion und Wartung
Weitere Informationen zu bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
Konstruktionsprinzipien, Bauteilanforderungen oder Informationen zu
Inspektion, Wartung und Instandsetzung finden Sie in der Schrift
Fachregel des Zimmererhandwerks I 02 I Dezember 2015 „Balkone und
Terrassen“ (s. Surftipps).
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