Balkone und Terrassen

Grundlegende Hinweise und Anforderungen

Terrassen und Balkone aus Holz setzen in der modernen Architektur häufig Akzente. Die Verwendung von Holz im Außenbereich erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, um die Dauerhaftigkeit der Konstruktion zu gewährleisten.

Gallerie

Die Fachregel 02 des Zimmererhandwerks „Balkone und Terrassen“ fasst die Erkenntnisse zusammen, die eine technisch einwandfreie Ausführung gewährleisten und gibt den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder. Sie dient als Handlungsanleitung für die fachgerechte Planung und Ausführung der üblichen Regelausführungen.

Die Fachregel gilt für handwerklich gefertigte Balkon- und Terrassenkonstruktionen aus Vollholz, geklebte Holzbauteile und Holzwerkstoffe und kann sowohl auf ebenerdige Konstruktionen als auch auf andere tragende Holzkonstruktionen im Außenbereich wie Vordächer oder Carports angewendet werden.

Baurecht

Die Errichtung von Terrassen ist in den meisten Bundesländern ein verfahrensfreies (genehmigungsfreies) Bauvorhaben. Balkone sind im Gegensatz zu Terrassen in Abhängigkeit von der jeweiligen Landesbauordnung genehmigungspflichtige bauliche Anlagen und müssen nach den einschlägigen Normen konstruiert und bemessen werden. Maßgebliche Normenreihe für die Planung und Ausführung tragender Bauteile ist die Holzschutznorm DIN 68800, deren Anwendung für nicht tragende Bauteile empfohlen wird.


Zuordnung der Bauteile in die entsprechende Gebrauchsklasse

Die Dauerhaftigkeit einer Konstruktion soll anhand von Gebrauchsklassen sichergestellt werden. Eine zentrale Aufgabe bei der Planung ist die Zuordnung der einzelnen Bauteile in die jeweilige Gebrauchsklasse. Die maßgebenden Einflussfaktoren für die Einstufung in die jeweilige Gebrauchsklasse sind in DIN 68800-1 beschrieben (s. Tabelle 1).


Tab. 1: Gebrauchsklassen nach DIN 68800-1, Tabelle 1


Auswahlkriterien für Materialien

Vollholz und Vollholzprodukte
Neben der konstruktiven Ausbildung kommt der Wahl der geeigneten Holzart eine besondere Bedeutung zu, da die Konstruktion einer erhöhten Feuchtebeanspruchung ausgesetzt ist. In den höheren Gebrauchsklassen werden in der Regel Holzarten mit erhöhter Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2 verwendet, die im tragenden Bereich nach Festigkeit  sortiert sein müssen:

Tabelle 2: Holzarten mit erhöhter Dauerhaftigkeit gem. DIN EN 350-2


Holzwerkstoffe
Die Verwendbarkeit von Holzwerkstoffen kann über einen Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers erfolgen oder ist entsprechend der Nutzungsklassen geregelt.

Befestigungsmittel, Verbindungs- und Verankerungsmittel
Für die Verbindung von tragenden Bauteilen sind Verbindungsmittel nach DIN EN 1995-1-1: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau sowie DIN EN 1995-1-1 NA: Nationaler Anhang oder nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) bzw. Europäisch Technischer Zulassung (ETA) zu verwenden. Für Beläge und Bekleidungen sind in der Regel Befestigungsmittel aus rostfreiem Edelstahl A2 ausreichend. Bei gerbstoffreichen Hölzern wie Eiche oder Bongossi (Azobé) wird säurefester Edelstahl A4 verwendet. In allen anderen Fällen müssen die Verbindungsmittel mindestens galvanisch verzinkt sein.

Konstruktionsprinzipien – offene und geschlossene Konstruktionen

Balkon- und Terrassenflächen werden in offene und geschlossene Konstruktionen unterteilt. Bei mehr als einer Wohn- oder Nutzungseinheit sind übereinanderliegende Balkone oder Balkone über Terrassen als geschlossene Konstruktionen auszuführen.

Tabelle 3: Konstruktionsprinzipien (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)


Bauteilanforderungen
Stützen
Eine Stütze kann in Gebrauchsklasse GK 3.1 eingestuft werden, wenn der Abstand der Hirnholzfläche zum Untergrund mindestens 300 mm beträgt. Dieser Abstand kann durch die Anordnung einer Kiesschüttung (Korngröße 16/32; Breite mindestens 150 mm ab Außenkante Stütze) auf 150 mm reduziert werden (s. Abbildung 1).


Abbildung 1: Anschluss des Stützenfußes an den Untergrund und Klassifizierung des Stützenholzes (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)

Die Einordnung direkt bewitterte Stützen in die Gebrauchsklasse GK 0 ist dann möglich, wenn diese aus technisch getrocknetem Holz besteht und die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Begrenzung der Querschnittsmaße bei Bauteilen aus kerngetrenntem Vollholz aus 16/16 cm² bzw. 20/20 cm² bei Brettschichtholz
  • Verwendung technische getrockneter Hölzer mit gehobelter Oberfläche
  • Anschlüsse stauwasserfrei ausführen
  • Abdeckung von Hirnholzflächen
  • Stützenfuß stau- und spritzwasserfrei ausführen
  • Oberseitiges Abdecken schräg stehender Stützen

Hauptträger
Bewitterte Hauptträger können durch eine oberseitige Abdeckung mit ausreichend seitlichen Überstand in die Gebrauchsklasse GK 3.1 eingeordnet werden. Nicht geschützte Bauteile sind Gebrauchsklasse GK 3.2 zuzuordnen. Die Einstufung in die Gebrauchsklasse GK 0 ist bei geschlossenen Konstruktionen möglich.

Beläge
Tragende Holzbeläge werden üblicherweise in Gebrauchsklasse GK 3.2 eingestuft. Sind Schmutzablagerungen zu erwarten ist eine Zuordnung in Gebrauchsklasse GK 4 vorzunehmen. Die Ausführung „unter Dach“ ermöglicht die Zuordnung in Gebrauchsklasse GK 0 oder GK 1.


Beispiel: Zuordnung der Bauteile einer Balkonkonstruktion in die entsprechende Gebrauchsklasse


Abb. 1: Balkonkonstruktion (Quelle: Holzbau Deutschland Institut)
Tab. 2: Balkonkonstruktion – Gebrauchsklassen


Quelle: Holzbau Deutschland Institut

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