Balkone und Terrassen

Grundlegende Hinweise und Anforderungen

Mit Terrassen und Balkonen aus Holz lassen sich gerade an Gebäuden in mineralischer Bauweise Akzente setzen. Die Verwendung von Holz im Außenbereich ist allerdings mit einer sorgfältigen Planung verbunden, um die Dauerhaftigkeit der Konstruktion langfristig zu gewährleisten.

Gallerie

Die Fachregel 02 des Zimmererhandwerks „Balkone und Terrassen“ fasst die Erkenntnisse zusammen, um eine einwandfreie technische Leistung zu erzielen. Sie gibt den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder und dient als Handlungsleitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung.

Die Fachregel gilt für handwerkliche Balkon- und Terrassenkonstruktionen aus Vollholz, geklebte Holzbauteile und Holzwerkstoffe und kann sowohl auf ebenerdige Konstruktionen als auch andere tragende Holzkonstruktionen im Außenbereich wie beispielsweise Vordächer oder Carports angewandt werden.

Baurecht

Das Erstellen von Terrassen ist in den meisten Bundesländern ein verfahrensfreies (genehmigungsfreies) Bauvorhaben. Im Gegensatz zu Terrassen sind Balkone in Abhängigkeit der jeweiligen Landesbauordnung genehmigungspflichtige bauliche Anlagen und müssen entsprechend der geltenden Norm konstruiert und bemessen werden. Maßgebend für die Planung und Ausführung tragender Bauteile sind die Teile 1-4 der DIN 68800: Holzschutz. Die Anwendung dieser Norm wird für nicht tragende Bauteile empfohlen.

Hinweis: Sind Balkone oder Terrassen Bestandteil eines zweiten Rettungsweges, müssen die Anforderungen an das Brandverhalten der verwendeten Baustoffe und Bauteile der jeweiligen Landesbauordnung eingehalten werden.

Gebrauchsklassen nach DIN 68800

Die Dauerhaftigkeit einer Konstruktion soll anhand von Gebrauchsklassen sichergestellt werden. Eine Gebrauchsklasse differenziert sich durch die Holzfeuchte im Gebrauchszustand bzw. Umgebungsbedingungen sowie die Gefährdung durch tierische und pflanzliche Schädlinge.

Eine zentrale Aufgabe bei der Planung ist die Zuordnung der einzelnen Bauteile in die entsprechende Gebrauchsklasse. Die maßgebenden Einflussfaktoren für die Einordnung in die jeweilige Gebrauchsklasse werden in der DIN 68800-1, Tabelle 1 beschrieben.


Tab. 1: Gebrauchsklassen nach DIN 68800-1, Tabelle 1

Beispiel – Balkonkonstruktion

Im folgenden Beispiel soll die in Abbildung 1 dargestellte Balkonkonstruktion anhand von Tabelle 1 in die entsprechenden Gebrauchsklassen eingestuft werden.

Abb. 1: Balkonkonstruktion


Tab. 2: Balkonkonstruktion – Gebrauchsklassen

Hinweis: Die Festigkeits- und Steifigkeitseigenschaften von Holz werden vom Umgebungsklima beeinflusst. Vollholzprodukte und Holzwerkstoffe werden daher in Abhängigkeit der zu erwartenden Gleichgewichtsfeuchte im Gebrauchszustand nach DIN EN 1995-1-1: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau in Nutzungsklassen eingeteilt. Demnach können Außenbauteile unter Dach der Nutzungsklasse 2 (NKL 2) und bewitterte Bauteile der Nutzungsklasse 3 (NKL 3) zugeordnet werden.

Auswahlkriterien für Materialien
Vollholz und Vollholzprodukte

Die Wahl der geeigneten Holzart ist neben der konstruktiven Ausbildung von besonderer Bedeutung, da die Konstruktion einer erhöhten Feuchtebeanspruchung unterliegt. In den höheren Gebrauchsklassen kommen in der Regel Holzarten mit erhöhter Dauerhaftigkeit gemäß DIN EN 350-2: Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff zum Einsatz und müssen im tragenden Bereich nach Festigkeit sortiert sein:

GK 3.1  Lärche- oder Douglasien-Kernholz

GK 3.2  Sibirische Lärche- oder Eichen-Kernholz, Bongossi (Azobé)

Holzwerkstoffe
Die Verwendbarkeit von Holzwerkstoffen kann über einen Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers erfolgen oder ist entsprechend der Nutzungsklassen geregelt.

Befestigungs-, Verbindungs- und Verankerungsmittel

Für die Verbindung von tragenden Bauteilen sind Verbindungsmittel nach DIN EN 1995-1-1 sowie DIN EN 1995-1-1 NA oder nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) bzw. Europäisch Technischer Zulassung (ETA) zu verwenden. Bei Belägen und Bekleidungen sind in der Regel Befestigungsmittel aus rostfreiem Edelstahl A2 ausreichend. Höherwertiger säurefester Edelstahl A4 wird bei gerbstoffreichen Hölzern wie Eiche oder Bongossi (Azobé) eingesetzt. In allen anderen Fällen müssen die Verbindungsmittel mindestens galvanisch verzinkt sein.

Konstruktionsprinzipien – offene und geschlossene Konstruktionen

Balkon- und Terrassenflächen werden in offene und geschlossene Konstruktionen unterteilt. Bei mehr als einer Wohn- oder Nutzungseinheit müssen übereinanderliegende Balkone oder Balkone über Terrassen als geschlossene Konstruktionen ausgeführt werden.



Abb. 2: Konstruktionsprinzipien

Bauteilanforderungen

Stützen
Eine Stütze kann in Gebrauchsklasse GK 3.1 eingestuft werden, wenn der Abstand der Hirnholzfläche zum Untergrund mindestens 300 mm beträgt. Dieser Abstand kann durch die Anordnung einer Kiesschüttung (Korngröße 16/32; Breite mindestens 150 mm ab Außenkante Stütze) auf 150 mm reduziert werden (siehe Abb. 3c).


Abb. 3: Anschluss des Stützenfußes an den Untergrund und Klassifizierung des Stützenholzes

Die Einordnung direkt bewitterter Stützen in die Gebrauchsklasse GK 0 ist dann möglich, wenn diese aus technisch getrocknetem Holz besteht und die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Begrenzung der Querschnittsmaße bei Bauteilen aus kerngetrenntem Vollholz aus 16/16 cm bzw. 20/20 cm bei Brettschichtholz
  • Verwendung technisch getrockneter Hölzer mit gehobelter Oberfläche
  • Anschlüsse stauwasserfrei ausführen
  • Abdeckung von Hirnholzflächen
  • Stützenfuß stau- und spritzwasserfrei ausführen
  • Oberseitiges Abdecken schräg stehender Stützen

Hauptträger

Bewitterte Hauptträger können durch eine oberseitige Abdeckung mit ausreichend seitlichem Überstand in die Gebrauchsklasse GK 3.1 eingeordnet werden. Nicht geschützte Bauteile sind Gebrauchsklasse GK 3.2 zuzuordnen. Die Einstufung in die Gebrauchsklasse GK 0 ist bei geschlossenen Konstruktionen möglich.

Beläge

Tragende Holzbeläge werden üblicherweise in Gebrauchsklasse GK 3.2 eingestuft. Sind Schmutzablagerungen zu erwarten, ist eine Zuordnung in Gebrauchsklasse GK 4 vorzunehmen. Die Ausführung „unter Dach“ ermöglicht die Zuordnung in Gebrauchsklasse GK 0 oder GK 1.

Die Holzfeuchte im Gebrauchszustand muss soweit gesenkt werden, dass die Rücktrocknung des Belags gewährleistet ist. Unter Einhaltung der hier genannten planerischen, konstruktiven und organisatorischen Maßnahmen ist eine Einordnung in die Gebrauchsklasse GK 3.1 möglich:

  • Ausführung bei Gebäuden mit einer Höhe der obersten Geschossdecke bis zu 7,00 m und bei nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten im Gebäude
  • ungestörtes Gefälle von 2 % in Brettlängsrichtung
  • Brettlängen max. 3,00 m
  • Versenkung der Befestigungsmittel max. 1 mm
  • Zur Reduzierung der Feuchtebelastung muss an jedem Auflagerpunkt eines Belagbrettes eine geeignete Gummi-, Kunststoff- oder Hartholzunterlage angeordnet werden
  • Stöße der Belagbretter dürfen nicht auf flächigen Bauteilen enden
  • allseitige Umlüftung der Belagbretter sicherstellen
  • Auffeuchtung durch standortbedingte klimatische Einflüsse oder Verschattungen ist bei der Planung zu berücksichtigen
  • Regelmäßige Inspektion und Wartung

Weitere Informationen zu bauordnungsrechtlichen Anforderungen, Konstruktionsprinzipien, Bauteilanforderungen oder Informationen zu Inspektion, Wartung und Instandsetzung finden Sie in der Schrift Fachregel des Zimmererhandwerks I 02 I Dezember 2015 „Balkone und Terrassen“ (s. Surftipps).

Autor: Max Köhnken (HDI)

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