Balkone und Terrassen
Grundlegende Hinweise und Anforderungen
Terrassen und Balkone aus Holz setzen in der modernen Architektur häufig Akzente. Die Verwendung von Holz im Außenbereich erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, um die Dauerhaftigkeit der Konstruktion zu gewährleisten.
Gallerie
Die Fachregel 02 des Zimmererhandwerks „Balkone und Terrassen“ fasst die Erkenntnisse zusammen, die eine technisch einwandfreie Ausführung gewährleisten und gibt den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder. Sie dient als Handlungsanleitung für die fachgerechte Planung und Ausführung der üblichen Regelausführungen.
Die Fachregel gilt für handwerklich gefertigte Balkon- und
Terrassenkonstruktionen aus Vollholz, geklebte Holzbauteile und
Holzwerkstoffe und kann sowohl auf ebenerdige Konstruktionen als
auch auf andere tragende Holzkonstruktionen im Außenbereich wie
Vordächer oder Carports angewendet werden.
Baurecht
Die Errichtung von Terrassen ist in den meisten Bundesländern
ein verfahrensfreies (genehmigungsfreies) Bauvorhaben. Balkone sind
im Gegensatz zu Terrassen in Abhängigkeit von der jeweiligen
Landesbauordnung genehmigungspflichtige bauliche Anlagen und müssen
nach den einschlägigen Normen konstruiert und bemessen werden.
Maßgebliche Normenreihe für die Planung und Ausführung tragender
Bauteile ist die Holzschutznorm DIN 68800, deren Anwendung für
nicht tragende Bauteile empfohlen wird.
Zuordnung der Bauteile in die entsprechende Gebrauchsklasse
Die Dauerhaftigkeit einer Konstruktion soll anhand
von Gebrauchsklassen sichergestellt werden. Eine
zentrale Aufgabe bei der Planung ist die Zuordnung der einzelnen
Bauteile in die jeweilige Gebrauchsklasse. Die maßgebenden
Einflussfaktoren für die Einstufung in die jeweilige
Gebrauchsklasse sind in DIN 68800-1 beschrieben (s. Tabelle
1).
Tab. 1: Gebrauchsklassen nach DIN 68800-1, Tabelle 1
Auswahlkriterien für Materialien
Vollholz und Vollholzprodukte
Neben der konstruktiven Ausbildung kommt der Wahl der geeigneten
Holzart eine besondere Bedeutung zu, da die Konstruktion einer
erhöhten Feuchtebeanspruchung ausgesetzt ist. In den höheren
Gebrauchsklassen werden in der Regel Holzarten mit erhöhter
Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2 verwendet, die im tragenden
Bereich nach Festigkeit sortiert sein müssen:
Tabelle 2: Holzarten mit erhöhter Dauerhaftigkeit gem.
DIN EN 350-2
Holzwerkstoffe
Die Verwendbarkeit von
Holzwerkstoffen kann über einen Verwendbarkeitsnachweis des
Herstellers erfolgen oder ist entsprechend der Nutzungsklassen
geregelt.
Befestigungsmittel, Verbindungs- und
Verankerungsmittel
Für die Verbindung von tragenden Bauteilen sind Verbindungsmittel
nach DIN EN 1995-1-1: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von
Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln
für den Hochbau sowie DIN EN 1995-1-1 NA: Nationaler Anhang
oder nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) bzw.
Europäisch Technischer Zulassung (ETA) zu verwenden. Für Beläge und
Bekleidungen sind in der Regel Befestigungsmittel aus rostfreiem
Edelstahl A2 ausreichend. Bei gerbstoffreichen Hölzern wie Eiche
oder Bongossi (Azobé) wird säurefester Edelstahl A4 verwendet. In
allen anderen Fällen müssen die Verbindungsmittel mindestens
galvanisch verzinkt sein.
Konstruktionsprinzipien – offene und geschlossene Konstruktionen
Balkon- und Terrassenflächen werden in offene und geschlossene Konstruktionen unterteilt. Bei mehr als einer Wohn- oder Nutzungseinheit sind übereinanderliegende Balkone oder Balkone über Terrassen als geschlossene Konstruktionen auszuführen.
Tabelle 3: Konstruktionsprinzipien (Quelle: Holzbau
Deutschland Institut)
Bauteilanforderungen
Stützen
Eine
Stütze kann in Gebrauchsklasse GK 3.1 eingestuft werden, wenn der
Abstand der Hirnholzfläche zum Untergrund mindestens 300 mm
beträgt. Dieser Abstand kann durch die Anordnung einer
Kiesschüttung (Korngröße 16/32; Breite mindestens 150 mm ab
Außenkante Stütze) auf 150 mm reduziert werden (s. Abbildung
1).
Abbildung 1: Anschluss des Stützenfußes an den
Untergrund und Klassifizierung des Stützenholzes (Quelle: Holzbau
Deutschland Institut)
Die Einordnung direkt bewitterte Stützen in die Gebrauchsklasse
GK 0 ist dann möglich, wenn diese aus technisch getrocknetem Holz
besteht und die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- Begrenzung der Querschnittsmaße bei Bauteilen aus kerngetrenntem Vollholz aus 16/16 cm² bzw. 20/20 cm² bei Brettschichtholz
- Verwendung technische getrockneter Hölzer mit gehobelter Oberfläche
- Anschlüsse stauwasserfrei ausführen
- Abdeckung von Hirnholzflächen
- Stützenfuß stau- und spritzwasserfrei ausführen
- Oberseitiges Abdecken schräg stehender Stützen
Hauptträger
Bewitterte Hauptträger können durch eine oberseitige Abdeckung mit
ausreichend seitlichen Überstand in die Gebrauchsklasse GK 3.1
eingeordnet werden. Nicht geschützte Bauteile sind Gebrauchsklasse
GK 3.2 zuzuordnen. Die Einstufung in die Gebrauchsklasse GK 0 ist
bei geschlossenen Konstruktionen möglich.
Beläge
Tragende Holzbeläge werden üblicherweise in Gebrauchsklasse GK 3.2
eingestuft. Sind Schmutzablagerungen zu erwarten ist eine Zuordnung
in Gebrauchsklasse GK 4 vorzunehmen. Die Ausführung „unter Dach“
ermöglicht die Zuordnung in Gebrauchsklasse GK 0 oder GK 1.
Beispiel: Zuordnung der Bauteile einer Balkonkonstruktion in
die entsprechende Gebrauchsklasse
Abb. 1: Balkonkonstruktion (Quelle: Holzbau Deutschland
Institut)
Tab. 2: Balkonkonstruktion –
Gebrauchsklassen
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