Einbruchhemmende Fenster und Türen

Der Einbau einbruchhemmender Bauteile soll das unerlaubte Eindringen in einen Raum oder ein Gebäude verhindern. Ihre Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 1627 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung. Türen und Fenstersysteme werden dabei einer praxisgerechten Prüfung unterzogen. Um eventuelle Schwachstellen auszumachen, wird die Gesamtkonstruktion bestehend aus Rahmen, Glas, Schließmechanismus, Beschlag etc. geprüft. Im Rahmen der Aktualisierung der Norm (Ausgabe: November 2021) wurde der Anwendungsbereich um elektromechanische Baubeschläge erweitert. Die aktuell überarbeitete Fassung berücksichtigt somit die aktuellen technischen Entwicklungen in Richtung Smarthome und bildet damit eine erste Grundlage zur Verwendung von elektromechanischen Schlössern, mechatronischen Schließzylindern und mechatronischen Beschlägen.

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Eine quantitative Bewertung des Widerstandes, den ein Bauteil gegenüber Einwirkung leistet, erfolgt durch Einteilung in Widerstandsklassen RC (resistance class), Wider­stands­zei­ten, Täter­ty­pen und weiteren Eck­da­ten wie beispielsweise den erforderlichen Werkzeugumfang. In der DIN EN 1627 sind hierzu sechs Widerstandsklassen (RC 1 bis RC 6) vorgesehen. Je nach Widerstandsklasse erfolgt die Prüfung der Einbruchhemmung anhand verschiedener Werkzeugsätze und Prüfzeiten. Genaue Angaben hierzu finden sich in der DIN EN 1630 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen manuelle Einbruchversuche. Zu den Werkzeugen zählen unter anderem ein Nageleisen (Kuhfuß), eine Axt oder ein Schlosserhammer. Bei der Prüfung nach EN 1630 darf der Probekörper in der angestrebten Widerstandsklasse nicht versagen. In der DIN EN 1627 sind die einzelnen Widerstandsklassen wie folgt definiert:

  • RC 1: Die einbrechende Person in Form ist ein Gelegenheitstäter und versucht das geschlossene und verriegelte Bauteil durch den Einsatz körperlicher Gewalt bzw. Vandalismus (Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreißen) zu öffnen.

  • RC 2: Der Gelegenheitstäter versucht zusätzlich mit einfachem Werkzeug (Schraubendreher, Zange, Keil) das verschlossene und verriegelte Bauteil zu öffnen. Die Werkzeugkontaktzeit beträgt drei Minuten; die gesamte Widerstandszeit 15 Minuten. Die Verglasung ist mit einer Widerstandsklasse P4A gemäß DIN 356 auszuführen.

  • RC 3: Der Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuß das Bauteil aufzubrechen. Die Werkzeugkontaktzeit beträgt fünf Minuten, die gesamte Widerstandszeit 20 Minuten. Die Verglasung ist mit einer Widerstandsklasse P5A gemäß DIN 356 auszuführen.

  • RC 4: Dem erfahrenen Täter stehen zusätzlich Säge- und Schlagwerkzeuge wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meißel sowie eine Akku-Bohrmaschine zur Verfügung. Die Werkzeugkontaktzeit beträgt zehn Minuten; die gesamte Widerstandszeit 30 Minuten. Die Verglasung ist mit einer Widerstandsklasse P6B gemäß DIN 356 auszuführen.

  • RC 5: Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge wie z. B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein. Die Werkzeugkontaktzeit beträgt 15 Minuten; die gesamte Widerstandszeit 40 Minuten. Die Verglasung ist mit einer Widerstandsklasse P7B gemäß DIN 356 auszuführen.

  • RC 6: Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Ausführungen der unter RC 5 genannten Elektrowerkzeuge ein. Die Werkzeugkontaktzeit beträgt 20 Minuten; die gesamte Widerstandszeit 50 Minuten. Die Verglasung ist mit einer Widerstandsklasse P8B gemäß DIN 356 auszuführen.
Für Privathaushalte ist zu empfehlen, Bauteile ab einer Widerstandsklasse RC 2 einzusetzen. Es ist zu beachten, dass mit steigender Widerstandsklasse (RC 4 bis RC 6) auch das Öffnen durch die Feuerwehr z. B. zu Flucht- und Rettungszwecken erschwert wird. Neben den oben genannten Widerstandsklassen existieren zusätzlich die Klassen RC 1N und RC 2N, bei denen keine expliziten Anforderungen an die Verglasung gestellt werden.

Die einbruchhemmende Wirkung von Glas ist separat geregelt. Für Verbundsicherheitsglas erfolgt nach der DIN 356 Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff eine Einteilung in zwei Klassen: Durchwurfhemmung (Klasse A) und Durchbruchhemmung (Klasse B).

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