Beschusshemmung

Der Beschusswiderstand von Verglasungen, auch als Durchschusshemmung bekannt, wird in Deutschland und Europa durch zwei zentrale Normenreihen geregelt. In DIN EN 1063: Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuß sind die Anforderungen an die Verglasung selbst als Bauprodukt definiert. DIN EN 1522: Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschußhemmung - Anforderungen und Klassifizierung und DIN EN 1523: Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschußhemmung – Prüfverfahren hingegen behandeln die Anforderungen an durschusshemmende Fenster als vollständige Bauart. Neben diesen zivilen Standards gibt es ergänzende militärische Regelwerke, die sich insbesondere durch die verwendeten Waffen und Munition unterscheiden.

Klassifizierung in Widerstandsklassen

In DIN EN 1063 sind beschusshemmende Verglasungen in sieben Widerstandsklassen (BR1 bis BR7) für Faustfeuerwaffen und Gewehre sowie zwei zusätzliche Klassen (SG1 und SG2) für Schrotflinten unterteilt. Die Tests erfolgen an quadratischen Mustern mit einer Kantenlänge von 500 mm. Für die Klassifizierung müssen drei Proben den Beschusstests standhalten. Dabei werden drei Schüsse auf ein gleichseitiges Dreiecksfeld mit einer Kantenlänge von 120 mm abgegeben. Art der Munition, Schussdistanz und Platzierung variieren je nach Widerstandsklasse. Dringen Glassplitter in den dahinterliegenden Splitterschutz ein, wird die Verglasung mit der Kennzeichnung S (splitternd) eingestuft. Bleibt der Splitterschutz intakt, erhält die Verglasung das Kürzel NS (nicht splitternd).

Wie bei einbruchhemmenden Gläsern sind höhere Widerstandsklassen bei beschusshemmenden Verglasungen nur mit dicken Glaslaminaten realisierbar. Typischerweise werden asymmetrische Verbundgläser mit mehreren Schichten und variierenden Folienstärken verwendet. So erreicht etwa die Klasse BR6 NS eine Glasdicke von 73 mm, die durch den Einsatz von Polycarbonat auf 42 mm reduziert werden kann.

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