Dachentwässerung nach Flachdachrichtlinien
Gallerie
Die Flachdachrichtlinien sind Fachregeln, die für die Planung
und Ausführung von Abdichtungen auf flachen und flach geneigten
Dächern gelten und auch für genutzte Flächen wie Balkone,
Dachterrassen und intensiv begrünte Dachflächen oder nicht genutzte
und extensiv begrünte Dachflächen. Es folgen wichtige Auszüge aus
den Richtlinien zur Dachentwässerung, Dachabläufen und
Notüberläufen sowie zur Pflege und Wartung.
Dachentwässerung
- Die Dachentwässerung ist unter Beachtung der Bemessungsnormen
so anzuordnen, dass die Niederschläge auf kurzem Wege abgeleitet
werden können.
- Dachflächen mit nach innen abgeführter Entwässerung müssen
unabhängig von der Größe der Dachfläche mindestens einen Dachablauf
und mindestens einen Notüberlauf erhalten. Abläufe und
Notüberläufe müssen nach DIN EN 12056-3
Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden -
Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung und DIN
1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke bemessen
werden. Dachflächen ohne Gefälle erfordern besondere Maßnahmen, z.
B. die Anordnung der Abläufe an den Stellen maximaler
Durchbiegung.
- Die Abläufe innenliegender Dachentwässerungen sollen an
Tiefpunkten der Dachfläche angeordnet und so ausgebildet sein, dass
die Dachabdichtung dauerhaft und wasserdicht
angeschlossen werden kann.
- Bei Dachentwässerung mit Druckströmung ist mit einem
vorübergehenden Wasseranstau auf der Dachabdichtung zu rechnen.
Dabei sind einteilige Dachabläufe mit Los-/Festflansch zu
empfehlen.
- Der Abstand von Dachdurchdringungen untereinander und zu
anderen Bauteilen, z.B. Wandanschlüssen, Bewegungsfugen oder
Dachrändern, soll mindestens 30 cm (besser jedoch 50 cm) betragen,
damit die jeweiligen Anschlüsse fachgerecht und dauerhaft
hergestellt werden können. Maßgebend ist dabei die äußere
Begrenzung des Flansches.
- Dampfsperren sind an Durchdringungen anzuschließen.
- Zu Wartungszwecken müssen Dachabläufe frei zugänglich
sein.
Dachabläufe/Notüberläufe
- Fabrikmäßig vorgefertigte Dachabläufe müssen der DIN EN 1253
Abläufe für Gebäude entsprechen.
- Dachabläufe und Notüberläufe sind in der Unterkonstruktion zu befestigen.
- Flansche von Dachabläufen in der Abdichtungsebene sollen in der
Unterlage eingelassen werden.
- Der Anschluss an Dachabläufe kann mit Los- und
Festflansch, Klebeflanschen, integrierten Anschlussbahnen oder
Flüssigabdichtungen ausgeführt werden. Die Anschlussbahnen müssen
auf die Dachabdichtung abgestimmt sein.
- Zum Anschluss der Dampfsperre eignen sich zweiteilige
Dachabläufe.
- Bei Terrassenflächen sind über Dachabläufen herausnehmbare Gitterroste anzuordnen. Gitterroste, die im Terrassenbelag fest eingebunden sind, dürfen nicht gleichzeitig mit dem Dachablauf fest verbunden sein. Die unabhängige Eigenbeweglichkeit des Terrassenbelages gegenüber dem Ablauf muss sichergestellt sein, um Schäden zu vermeiden.
- Zur Erhaltung von Dachabdichtungen sind Pflege und Wartungsmaßnahmen erforderlich. Die Wartung umfasst beispielsweise folgende Aufgaben: die Beseitigung von Verschmutzungen, Laub und unerwünschtem Pflanzenbewuchs sowie die Reinigung der Dachabläufe.
Fachwissen zum Thema
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