Dachentwässerung nach Flachdachrichtlinien
Die Flachdachrichtlinien sind Fachregeln, die für die Planung und Ausführung von Abdichtungen auf flachen und flach geneigten Dächern gelten und auch für genutzte Flächen wie Balkone, Dachterrassen und intensiv begrünte Dachflächen oder nicht genutzte und extensiv begrünte Dachflächen. Es folgen wichtige Auszüge aus den Richtlinien zur Dachentwässerung, Dachabläufen und Notüberläufen sowie zur Pflege und Wartung.
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Dachentwässerung
- Die Dachentwässerung ist unter Beachtung der Bemessungsnormen
so anzuordnen, dass die Niederschläge auf kurzem Wege abgeleitet
werden können.
- Für die Notentwässerung haben sich drei Systeme in der Praxis
bewährt:
1. Innenliegendes, verrohrtes Notentwässerungssystem: praktikabel bei hohen Wassermengen und großen Dachflächen
2. Entwässerung durch die Attika: einfaches System für kleine Dachflächen
3. Verrohrte Entwässerung durch die Attika: Die Entwässerung erfolgt durch Gullys mit angeschlossenen Fallrohren – sinnvoll bei großen Flächen mit dem Wunsch nach einer gezielten Ableitung.
- Dachflächen mit nach innen abgeführter Entwässerung müssen unabhängig von der Größe der Dachfläche mindestens einen Dachablauf und mindestens einen Notüberlauf erhalten. Abläufe und Notüberläufe müssen nach DIN EN 12056-3: Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung sowie DIN 1986: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke bemessen werden. Dachflächen ohne Gefälle erfordern besondere Maßnahmen, z. B. die Anordnung der Abläufe an den Stellen maximaler Durchbiegung. Die Normen fordern bei Neubauten und Sanierungen von Dächern neben einer Hauptentwässerung auch eine ausreichend dimensionierte Notentwässerung.
- Die Abläufe innenliegender Dachentwässerungen sollen an Tiefpunkten der Dachfläche angeordnet und so ausgebildet sein, dass die Dachabdichtung dauerhaft und wasserdicht angeschlossen werden kann.
- Bei Dachentwässerung mit Druckströmung ist mit einem vorübergehenden Wasseranstau auf der Dachabdichtung zu rechnen. Dabei sind einteilige Dachabläufe mit Los-/Festflansch zu empfehlen.
- Der Abstand von Dachdurchdringungen untereinander und zu anderen Bauteilen, z.B. Wandanschlüssen, Bewegungsfugen oder Dachrändern, soll mindestens 30 cm (besser jedoch 50 cm) betragen, damit die jeweiligen Anschlüsse fachgerecht und dauerhaft hergestellt werden können. Maßgebend ist dabei die äußere Begrenzung des Flansches.
- Dampfsperren sind an Durchdringungen anzuschließen.
- Zu Wartungszwecken müssen Dachabläufe frei zugänglich sein.
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Dachabläufe/Notüberläufe
- Fabrikmäßig vorgefertigte Dachabläufe müssen der DIN EN 1253: Abläufe für Gebäude entsprechen.
- Dachabläufe und Notüberläufe sind in der Unterkonstruktion zu befestigen.
- Flansche von Dachabläufen in der Abdichtungsebene sollen in der Unterlage eingelassen werden.
- Der Anschluss an Dachabläufe kann mit Los- und Festflansch, Klebeflanschen, integrierten Anschlussbahnen oder Flüssigabdichtungen ausgeführt werden. Die Anschlussbahnen müssen auf die Dachabdichtung abgestimmt sein.
- Zum Anschluss der Dampfsperre eignen sich zweiteilige Dachabläufe.
- Bei Terrassenflächen sind über Dachabläufen herausnehmbare Gitterroste anzuordnen. Gitterroste, die im Terrassenbelag fest eingebunden sind, dürfen nicht gleichzeitig mit dem Dachablauf fest verbunden sein. Die unabhängige Eigenbeweglichkeit des Terrassenbelages gegenüber dem Ablauf muss sichergestellt sein, um Schäden zu vermeiden.
- Zur Erhaltung von Dachabdichtungen sind Pflege und Wartungsmaßnahmen erforderlich. Die Wartung umfasst beispielsweise folgende Aufgaben: die Beseitigung von Verschmutzungen, Laub und unerwünschtem Pflanzenbewuchs sowie die Reinigung der Dachabläufe.
Fachwissen zum Thema
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